Passau
Petition als letzter Strohhalm – Landtag entscheidet am 21. Juni über Schicksal von Muhammad Goraya

20.06.2023 | Stand 14.09.2023, 22:58 Uhr

Seit November vergangenen Jahres darf Muhammad Goraya seinen Job bei der Bäckerei nicht mehr ausführen. −Foto: Archiv Götz

Einen Arbeitsplatz bei der Bäckerei Hoft, eine Unterkunft und Deutschkenntnisse auf A2/B1-Niveau: Das alles hat Muhammad Goraya. Trotzdem soll der 43-Jährige in seine Heimat Pakistan abgeschoben werden (PNP berichtete). Seine letzte Möglichkeit: Eine Petition, die der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden des Landtags am morgigen Mittwoch bespricht.

„Er ist motiviert und zuverlässig“



Goraya ist seit zehn Jahren in Deutschland und seit acht in Passau. Vier Jahre arbeitete er bei der Bäckerei Hoft als Aushilfe. Dort hat er sich ohne Ausbildung hochgearbeitet, durfte sich auch in Führungsposition beweisen. „Er ist motiviert und zuverlässig“, berichtet sein Chef Anton Hoft. Vergangenen November wurde seine Duldung nicht verlängert, auch seine Arbeitserlaubnis erlosch damit. „Das ist schon ein Loch, das man füllen muss“, äußert Hoft sein Unverständnis.

„Ohne Goraya könnte ich alleine nicht mehr existieren“



Seit November kann Goraya zwar nicht mehr arbeiten, kümmert sich aber nach wie vor um Reinhard Smolina. Goraya wohnt bei dem schwerbehinderten pensionierten Schulleiter, hilft im Alltag und pflegt ihn: „Ohne Herrn Goraya könnte ich hier ganz alleine gar nicht mehr existieren, ich müsste ins Heim. Ich bin dringend auf ihn angewiesen, er erledigt alles für mich, im Haushalt, im Garten und, und, und“, erklärt der 84-Jährige am Telefon.

Rechtlich ist die Sache klar. Die Zentrale Ausländerbehörde Niederbayern begründete die Entscheidung im Dezember auf Anfrage der PNP so: „Herr G. hat kein Bleiberecht in Deutschland. Das hat das Bundesamt für Asyl und Flüchtlinge so entschieden. Die Entscheidung ist mehrfach gerichtlich bestätigt worden. Leider ignoriert Herr G. diese rechtsstaatlichen Entscheidungen. Er kehrt nicht freiwillig in seine Heimat zurück. Daher bleibt nur die Abschiebung“. Die Hoffnung damals: Der Weg über das Chancenaufenthaltsrecht, das seit 1. Januar 2023 in Kraft ist. Das funktionierte nicht, da Goraya keinen Duldungsanspruch hat, der dafür notwendig ist.

„Es ist sinnvoll, wirtschaftlich und sozial integrierte Menschen dazubehalten“



Was den Behörden unter anderem fehlte, ist ein Pass. Anwältin Anna Frölich, die am Mittwoch beim Petitionsausschuss anwesend sein wird, hat dafür kein Verständnis: „Der Personalausweis liegt vor, die Identität ist also klar. Muhammad Goraya hat lange gearbeitet, ein Team unter sich, hat Sprachtests bestanden und pflegt einen älteren Mann.“ Sie geht davon aus, dass bei einer Ablehnung des Petitionsausschusses Goraya für den nächsten Abschiebeflug angemeldet wird und zurück nach Pakistan muss. Von dort könnte er ein Visum beantragen.

Bis er dafür einen Termin bekommt, vergeht schon mal ein Jahr, weiß Alexandra Hiersemann (SPD). Sie ist eine von zwei für den Fall Goraya zuständige Berichterstatterin des Ausschusses. Am Mittwoch will sie alles für eine bestmögliche Lösung versuchen: „Inhaltlich ist die Sache völlig klar. Dieser Fall zeigt sehr deutlich, dass es sinnvoll ist, Menschen hierzubehalten, die bereits wirtschaftlich und sozial voll integriert sind. Gorayas Werdegang ist bemerkenswert, er ist ein wichtiges Mitglied der Gesellschaft.“

Ausbildungsplatz sicher, sofern der Staat grünes Licht gibt



Der zweite Berichterstatter, Karl Straub (CSU), hatte für eine ausführliche Stellungnahme am Montag keine Zeit. Dennoch ließ er ausrichten, dass er ohnehin nicht auf die Sitzung vorgreifen will, da dort neue Aspekte auftauchen können, die für die Bewertung eine Rolle spielen könnten. Neue Aspekte, die über Gorayas Zukunft entscheiden könnten. Anton Hoft stellte gestern schon mal klar: „Sobald der Staat grünes Licht gibt, kann Muhammad bei uns eine Ausbildung beginnen.“