Verfolgungsjagd
Mit 160km/h und auf Drogen: Mann (24) flüchtet im Rottal vor Polizei

21.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:42 Uhr

Mit Geschwindigkeiten um die 160 km/h ist ein 24-Jähriger im Rottal vor der Polizei geflüchtet. Nach der mehrere Kilometer andauernden Verfolgungsfahrt stellte sich der Grund für die Flucht heraus: Der Mann stand unter Drogen. −Foto: Lino Mirgeler/dpa

Mit Geschwindigkeiten um die 160 km/h ist ein 24-Jähriger im Rottal vor der Polizei geflüchtet. Nach der mehrere Kilometer andauernden Verfolgungsfahrt stellte sich der Grund für die Flucht heraus: Der Mann stand unter Drogen.





Wie die Polizei mitteilt, wollte eine Streife den Mann am Montagnachmittag in Ruhstorf (Landkreis Passau) kontrollieren, nachdem ihr das Auto im Rückspiegel verdächtig aufgefallen war. Der Kontrolle kam der 24-Jährige jedoch zuvor: Er flüchtete in laut Polizei „halsbrecherischer Fahrt“ in Richtung Schmidham. In Bad Griesbach wendete er flüchtete schließlich über die Serpentinenstrecke in Richtung Reutern.

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Serpentinenstrecke auf Gegenfahrbahn gefahren



Er hat der Mitteilung zufolge mehrere Fahrzeuglenker und Fußgänger gefährdet und auf der Serpentinenstrecke teils die gesamte Gegenfahrbahn ausgenutzt. Gegenverkehr war zu diesem Zeitpunkt jedoch keiner unterwegs. Nach einer knapp zehnminütigen und mehrere Kilometer langen Verfolgungsjagd haben Beamte den Mann in Zusammenarbeit mit weiteren Streifenwagen anhalten können. Zuvor war der 24-Jährige mit Geschwindigkeiten um die 160 km/h unterwegs gewesen.

Mit „unmittelbarem Zwang“ sei der Mann aus dem Auto gebracht und gefesselt worden. Er stand demnach unter deutlichem Drogeneinfluss. Im Auto selbst haben die Polizisten außerdem Marihuana, Amphetamin und ein verbotenes Einhandmesser gefunden.

Festnahme und Blutentnahme



Der Mann wurde vorläufig festgenommen, außerdem haben die Beamten eine Blutentnahme angeordnet. Er müsse sich wohl auf „eine längere Zeit zu Fuß“ einstellen. Außerdem werde er sich wegen Verstößen nach dem Strafgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetzt und Waffengesetz verantworten müssen.

− lha