Ab 2026 und von 8 bis 16 Uhr
Herausforderung für Kommunen: Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung an Grundschule

02.06.2023 | Stand 16.09.2023, 5:10 Uhr

Mütter, die gerne ihrer alten Arbeit nachgehen würden, aber nicht können, weil die Schule um spätestens 13 Uhr schließt und das mit ihren Arbeitszeiten nicht vereinbar ist – das ist im Jahr 2023 noch immer Realität. Die Bundesregierung will gegensteuern: Ab 2026 gibt es für Eltern Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule, von 8 bis 16 Uhr, auch in den Ferien. Nur für vier Wochen Sommerferien ist die Schule zu. „Das wird eine Herausforderung für die Kommunen, das wird spannend“, sagt Landrat Raimund Kneidinger. Die Planungen stecken allerdings noch in den Kinderschuhen.

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