In sogenannten benachteiligten Gebieten erhalten Landwirte beispielsweise zum Ausgleich der natürlichen ungünstigen Standortbedingungen eine Ausgleichszulage für Einkommensnachteile aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen. Wegen einer geänderten EU-Verordnung und entsprechenden Neuabgrenzungen von Gebieten fielen die Gemarkungen Weng und Buchet im Stadtgebiet von Bad Griesbach aus der Förderung. Lange kämpften daraufhin Landwirte und Politiker für eine Wiederaufnahme in den Fördertopf, doch nun scheinen alle Bemühungen gescheitert.