Kritik an Grenzkontrollen
Flüchtlingsrat wirft Polizei in Bayern illegale Pushbacks von Flüchtlingen vor

30.05.2023 | Stand 16.09.2023, 21:12 Uhr

−Symbolbild: Matthias Balk/dpa

Der Bayerische Flüchtlingsrat wirft der Bundespolizei vor, Flüchtlinge an der bayerisch-österreichischen Grenze unrechtmäßig abzuweisen.



Unter Verweis auf Informationen von Flüchtlingshelfern berichtete der Rat am Dienstag in München von sechs Schutzsuchenden aus Syrien, die bei Kontrollen in Passau, Freilassing (Landkreis Berchtesgadener Land) und München aufgegriffen worden seien. Sie hätten klargemacht, einen Asylantrag in Deutschland stellen zu wollen. „Dennoch wurden sie ohne die Einleitung eines regulären Asylverfahrens meist am darauffolgenden Tag nach Österreich zurücktransportiert.“ Solche „Pushbacks“ seien rechtswidrig.

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22.800 unerlaubte Einreisen - Asylgesuche nur in 12 Prozent der Fälle



Laut Bundespolizei seien 2022 an der bayerisch-österreichischen Grenze 22.824 unerlaubte Einreisen registriert worden, teilte der Flüchtlingsrat weiter mit. Nur in 12 Prozent der Fälle seien Asylgesuche aufgenommen worden. Dabei habe es bei 68 Prozent der Zurückgewiesenen um Personen aus Asylherkunftsländern gehandelt. Das sei ein „Missverhältnis“, so der Rat. Besonders drastisch habe sich dies im November und Dezember 2022 dargestellt. Damals habe es bloß 20 beziehungsweise 12 Asylgesuche gegeben - bei 3077 beziehungsweise 2107 aufgegriffenen Menschen.

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Flüchtlingsrat: Grenzkontrollen führen nicht zu Rechtssicherheit



Der Flüchtlingsrat kritisierte: „Wie kann es sein, dass es tausende Personen aus Hauptherkunftsländern bis an die deutsche Grenze schaffen und dann, angeblich ohne Asylgesuch, zurückgeschoben werden?“ Die Trennlinie zwischen Bayern und Österreich sei eine EU-Binnengrenze, „an der es trotz des Gebots der Aufhebung von Grenzkontrollen im Schengenraum seit 2015 fortlaufend Grenzkontrollen gibt. Offensichtlich führt die Polizeipräsenz jedoch nicht zu Rechtssicherheit, ganz im Gegenteil.“ Die Bundespolizei sei verpflichtet, die schutzsuchende Person an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiterzuleiten. Dieses entscheide, ob Deutschland oder ein anderes EU-Mitglied für das Asylverfahren zuständig sei.

Bundespolizei leugnet Vorwürfe



Die Bundespolizei widersprach dem Flüchtlingsrat auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Bei der grenzpolizeilichen Bearbeitung werde stets darauf geachtet, ob ein Asylwunsch erkennbar sei. „Im Zweifelsfall ist von einem Asylgesuch auszugehen.“

− kna