Übers Handy verschickt
Jugendpornografie verbreitet: Polizei durchsucht mehrere Wohnungen in Landshut

23.05.2023 | Stand 16.09.2023, 21:42 Uhr

Seit Dienstagmorgen durchsuchen Landshuter Beamte mehrere Wohnungen im Stadtgebiet wegen des Verdachts des Erwerbs, Besitzes und Verbreitens von jugendpornografischen Schriften. Die verdächtigten Personen sind im Alter zwischen 14 und 22 Jahren. −Symbolbild: dpa

Seit Dienstagmorgen durchsuchen Landshuter Beamte mehrere Wohnungen im Stadtgebiet wegen des Verdachts des Erwerbs, Besitzes und Verbreitens von jugendpornografischen Schriften. Die verdächtigten Personen sind im Alter zwischen 14 und 22 Jahren.



Polizeiangaben zufolge stehen sie im Verdacht, jugendpornografisches Videomaterial im November 2022 über Mobiltelefone verschickt bzw. empfangen zu haben. Beim Vollzug der von der Staatsanwaltschaft Landshut beantragten Durchsuchungsbeschlüsse am Dienstag stellten die Beamten der Kriminalpolizei Landshut mit Unterstützung der Zentralen Einsatzdienste Landshut mehrere Datenträger (u.a. Mobiltelefone, Tablet) sicher, teilt das Präsidium Niederbayern mit.

Polizei will zeigen: Nicht nur Kinderpornografie strafbar



Das Versenden von Nacktbildern bzw. Videos von Jugendlichen (14-17 Jahre) ist strafbar. Durch die neuerlichen Durchsuchungsmaßnahmen will die Polizei verdeutlichen, dass nicht ausschließlich kinderpornografische Inhalte strafbar sind. Ebenso strafbar ist das Erwerben, Besitzen und Verbreiten von Nacktbildern bzw. Videos von Jugendlichen.

Hierunter fällt auch das Verbreiten eigener Aufnahmen (sog. „Sexting“) durch Jugendliche. Genauso strafbar ist dementsprechend das Empfangen solcher Aufnahmen. Auch dann, wenn der jugendliche „Hersteller“ selbst damit einverstanden ist.

Polizei mahnt: Keine Anonymität im Netz



Neben einer zu prüfenden strafrechtlichen Relevanz weist die Polizei vor allem aber auch darauf hin, dass nach dem ersten Versenden von intimen Fotos oder Videos die weitere Verbreitung nicht mehr beeinflusst werden kann.

Keine Anonymität im Netz – US-Provider und US-Bundesbehörden melden Fälle mit strafbaren Inhalten an deutsche Ermittlungsbehörden.

Ursprung häufig in den USA



Strafverfahren in Zusammenhang mit Kinder- oder Jugendpornografie haben häufig ihren Ursprung in den USA. Dort werden die Fälle in der Regel über die halbstaatliche Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploitet Children) oder der US-Bundespolizei FBI bekannt, so das Präsidium.

US-amerikanische Internetdienstleister seien gesetzlich verpflichtet, u.a. indizierte Bilddateien und in diesem Zusammenhang bekanntgewordene Straftaten zu dokumentieren und zu melden.

In Niederbayern regelmäßig Ermittlungen deshalb



Die Meldungen derartiger Fälle an deutsche Ermittlungsbehörden führen auch regelmäßig in Niederbayern zu entsprechenden kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahren und Wohnungsdurchsuchungen, heißt es in der Mitteilung.

− jkr