Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat das Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Lehrer am Burkhart-Gymnasium in Mallersdorf-Pfaffenberg (Landkreis Straubing-Bogen) eingestellt. Grund: Die ihm zur Last gelegte Tat lässt sich nicht nachweisen.
Wie die Staatsanwaltschaft am frühen Donnerstagnachmittag mitteilt, war dem ehemaligen Lehrer zur Last gelegt worden, im Sommer 2023 gegenüber der Süddeutschen Zeitung nichtöffentlich zugängliche Informationen aus einem disziplinarischen Vorgang gegen den damaligen Schüler Hubert Aiwanger weitergegeben zu haben. Dazu sei er laut Staatsanwaltschaft nicht befugt gewesen.
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Privilegierte Informationen weitergegeben?
Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelte in den vergangenen Monaten aufgrund mehrerer Anzeigen aus der Bevölkerung gegen den 77-jährigen Beschuldigten wegen der Tatvorwürfe der Verletzung des Dienstgeheimnisses und der Verletzung von Privatgeheimnissen. Die Ermittlungen wurden nunmehr eingestellt, weil ein Tatnachweis nicht mit der im Strafverfahren erforderlichen Sicherheit zu führen ist. Verschiedene Veröffentlichungen in der Süddeutschen Zeitung deuten der Staatsanwaltschaft zufolge darauf hin, dass es zwischen dem Beschuldigten sowie einem oder mehreren Mitarbeitern der Zeitung Kontakte gegeben habe. Welche Kommunikation es im Detail gab und ob dabei privilegierte Informationen weitergegeben wurden, sei hingegen nicht nachweisbar. Es gebe weder Zeugen noch sonstige Beweismittel für die vermutete Kommunikation.
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Wie die Staatsanwaltschaft weiter berichtet, habe insbesondere die Süddeutsche Zeitung auf Anfrage mitgeteilt, dass man aus Gründen des Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes in dieser Sache keine Angaben machen könne. Der Beschuldigte habe von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Ehemaliger Lehrer: Habe nie Aiwanger unterrichtet
Nachdem eine weitere Sachaufklärung nicht möglich ist, war das Verfahren unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes einzustellen. Dabei spielte auch eine Rolle, dass das fragliche Flugblatt der Süddeutschen Zeitung grundsätzlich auch aus einer Schülerarbeit bekannt geworden sein könnte, welche dieses im Schuljahr 1988/1989 reproduzierte.
Soweit dem Beschuldigten zudem die Straftatbestände der Verletzung von Privatgeheimnissen und verschiedene Beleidigungsdelikte zur Last lagen, wurde von keinem der Antragsberechtigten der für eine Strafverfolgung zwingend erforderliche Strafantrag gestellt. Der Beschuldigte hat gegenüber der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Regensburg darauf hingewiesen, dass er selbst nie Hubert Aiwanger oder dessen Bruder persönlich unterrichtet habe.
− nm
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