Einer der vier am Samstag aus dem Bezirksklinikum Straubing-Lerchenhaid geflohenen Insassen ist gefasst. Wie die Polizei bestätigte, wurde er in der Steiermark in Österreich festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg habe bereits die Auslieferung beantragt.
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Nach den vier Flüchtigen wird anhand Europäischer Haftbefehle international gefahndet. Einer von ihnen, ein 28-jähriger Deutscher, konnte am Donnerstag kurz nach 19 Uhr in der Steiermark durch Einsatzkräfte der österreichischen Polizei widerstandslos festgenommen werden. Er befindet sich zur Zeit in einer österreichischen Justizvollzugsanstalt.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat bei der österreichischen Justiz bereits die Überstellung des Beschuldigten nach Deutschland beantragt. Die bayerischen Polizeibehörden stehen hierzu in engem Austausch mit den österreichischen Sicherheitsbehörden.
Im August 2023 war er wegen schweren Bandendiebstahls und Körperverletzung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Im Juni 2022 hatten er und einige Mittäter in einem Straubinger Drogeriemarkt versucht, hochwertige Parfüms zu stehlen. Eine gängige Tat, um den eigenen Drogenkonsum zu finanzieren. Als eine Verkäuferin dazwischen ging, fasste er diese an der Schulter und stieß sie zu Seite. Durch eine erfolgreiche Entzugstherapie im Bezirkskrankenhaus Straubing hätte er seine Freiheitsstrafe auf Bewährung verkürzen können. Im November 2023 war er in die Therapieklinik verlegt worden. Doch der Schuss ging nach hinten los: „Schlechter hätte es nicht laufen können“, sagt Thomas Rauscher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg. Anstatt von den Drogen loszukommen, war der Straftäter am Samstag aus dem Krankenhaus mit drei anderen ausgebrochen.
Was passiert nun?
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat bei der österreichischen Justiz bereits einen Antrag auf Auslieferung gestellt. In welches der bayerischen Gefängnisse der Täter nun in Untersuchungshaft komme, dürfe er nicht bekanntgeben, sagt Rauscher. Es gebe nämlich einen Trennungsbeschluss. Das heißt, dass man plane, ihn und die anderen drei Ausbrecher separat unterzubringen. Ein Zurück ins Bezirkskrankenhaus Straubing sei absolut ausgeschlossen, so Rauscher. Der Rest der ersten Strafe (drei Jahre und vier Monate) müsse der 28-Jährige nun vollständig absitzen. Die Zeit in der Klinik werde ihm dabei allerdings angerechnet. Der neue Haftbefehl laute zudem auf Geiselnahme und schwere Körperverletzung. Der Strafrahmen dafür seien fünf bis 15 Jahre.
Als „gefährlich“ eingestuft
Vier Patienten des BKH Straubing war es am späten Samstagabend gelungen, einen Mitarbeiter der Klinik in ihre Gewalt zu bringen und unter Bedrohung dessen Lebens die Öffnung der Sicherheitsschleusen zu erpressen. Die vier Patienten werden wegen der Art und Weise ihrer Flucht und der damit verbundenen Gruppendynamik als gefährlich eingestuft. Ärzte und Sicherheitskräfte gehen jedoch nicht davon aus, dass sie ohne konkreten Anlass Dritte gefährden oder verletzen.
− lai/mak
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