Tödlicher Unfall in Passau
Bewährungsstrafe für Lkw-Fahrer: Hat eine Prozesspartei Berufung eingelegt?

04.02.2025 |

Der Griff in die Haare, der Blick gesenkt: So ist der Angeklagte während des Prozesses vergangene Woche oft neben dem Dolmetscher und seiner Anwältin Bettina Buchner im Gerichtssaal 214 des Amtsgerichts. − Foto: Krenner

Am 27. Januar ist der Regensburger Lkw-Fahrer, der Ende 2023 einen tödlichen Unfall in der Passauer Bahnhofstraße verursacht hatte, zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Eine Woche hatten die am Prozess beteiligten Parteien nun Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Hat das jemand getan?

  

Der Prozess am Amtsgericht hat vergangene Woche für großes Aufsehen gesorgt: Schließlich saß auf der Anklagebank der 64-jährige Lkw-Fahrer, der Ende 2023 fünf Fußgänger in der Bahnhofstraße erfasst, eine 37-Jährige und ihre elfjährige Tochter dabei tödlich sowie ihren neunjährigen Sohn bzw. Bruder und eine 70-Jährige schwer verletzt hatte. Beide leiden nach wie vor physisch wie psychisch unter den Unfallfolgen.

Besonders die ältere Frau, die im Prozess ebenso wie der Vater des Neunjährigen als Nebenklägerin auftrat, erhob schwere Vorwürfe gegen den Fahrer: „Er hat unser Leben zerstört“, sagte sie vor Gericht und lehnte seine Entschuldigung ab.

In 39 Jahren nie einen nennenswerten Unfall verursacht – bis zum 29. Dezember 2023



In Bezug auf die Ursache bestätigte sich vor Gericht aber letztlich das, was schon zuvor vermutet worden war: Es war wohl ein Unfall. „Es gibt keinerlei Anzeichen für eine vorsätzliche Tat“, sagte Gutachter Hubert Rauscher. Seiner Analyse nach hat der Lkw-Fahrer das Gaspedal mit dem Bremspedal verwechselt – und das obwohl der 64-Jährige seit 39 Jahren einen Lkw-Führerschein besitzt und in dieser Zeit laut eigener Aussage noch keinen nennenswerten Unfall verursacht hat.

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Die Richterin verurteilte den Regensburger deshalb wegen wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen zu einer Bewährungsstraße von einem Jahr und drei Monaten.

Amtsgerichtssprecher: „Das Urteil ist nun rechtskräftig“



Zuvor hatten die Staatsanwaltschaft eine neunmonatige Bewährungsstrafe und die Verteidigung sogar nur eine Geldstrafe gefordert. Die beiden Nebenklagevertreter plädierten hingegen für eine Haft im Gefängnis von bis zu zwei Jahren und drei Monaten.

Alle Prozessparteien konnten innerhalb einer Woche Berufung gegen das Urteil einlegen. Doch das haben aber weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft oder Nebenklage getan, wie Amtsgerichtssprecher Martin Metzler der PNP auf Nachfrage bestätigt. „Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.“

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