Für die künftige Nutzung der Konzerthauswiese am Klostergarten darf der Stadtrat nach dem Baukasten-Prinzip mögliche Elemente festlegen. Sie sind dann Grundlage für weitere Planungen.
Für die künftige Nutzung der Konzerthauswiese am Klostergarten darf der Stadtrat nach dem Baukasten-Prinzip mögliche Elemente festlegen. Sie sind dann Grundlage für weitere Planungen.
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