Wegen Verstoßes gegen das neue „Konsum-Cannabis-Gesetz“ (KCanG) haben Schleierfahnder einen 21-jährigen Franzosen angezeigt, weil sie am Dienstag gegen 2 Uhr an der Rastanlage Donautal-West eine geringe Menge Cannabis bei ihm fanden. Sie darf nicht nach Deutschland eingeführt werden. Nachdem die Anzeigenaufnahme erledigt war, durfte der junge Mann weiterfahren.
− red