Es hat monatelang gedauert, die Ermittlungen waren bereits eingestellt, doch am Ende scheint sich die Hartnäckigkeit nun doch ausgezahlt zu haben. Denn im Fall des zunächst Unbekannten, der am 29. September vergangenen Jahres mit einem Handy am Lüftungsgitter zur Frauendusche im Passauer Erlebnisbad hantiert und möglicherweise Fotos oder ein Video von Badegästen gemacht haben soll, gibt es nun einen Tatverdächtigen, ja sogar einen Beschuldigten.
Das bestätigt Klaus Fruth, Sprecher der Staatsanwaltschaft Passau, auf PNP-Anfrage. Schriftlich teilt er mit: „Das Verfahren wurde zunächst gegen unbekannt geführt, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Am Tattag war eine Sichtung des Videomaterials aus dem Hallenbad nicht möglich. In der Folgezeit wurde das Videomaterial der Polizeiinspektion Passau zur Verfügung gestellt. Angestellte des peb erkannten auf diesem niemanden.“
Das Handy wurde ausgewertet
Doch dann die überraschende Wende, nachdem laut Oberstaatsanwalt Screenshots des entsprechenden Videomaterials intern im Polizeipräsidium Niederbayern an die Dienststellen verteilt worden waren. Und siehe da: „Daraufhin meldeten sich unabhängig voneinander ein Kollege der Polizeiinspektion Passau (der zum Tatzeitpunkt noch bei der PI Landshut tätig war) und ein Kollege der Kriminalpolizeiinspektion Passau“, teilt Fruth mit. Laut Aussagen des Oberstaatsanwalts gaben sie Hinweise auf einen Tatverdächtigen, einen 33-jährigen bislang nicht vorbestraften Passauer.
Daraufhin wurde die Staatsanwaltschaft Passau tätig. „Am 4. Juni wurde beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Passau ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt, der beim Beschuldigten am 11. Juni vollzogen wurde. Das Mobiltelefon des Beschuldigten wurde sichergestellt und ausgewertet. Belastendes Material konnte auf dem Mobiltelefon nicht gefunden werden, da das Mobiltelefon kurz nach der Tat zurückgesetzt wurde.“
Bis zu zwei Jahre Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen den Straftatbeständen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) und Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k StGB). „Der Strafrahmen reicht bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe“, betont der Oberstaatsanwalt. Ferner geht er davon aus, dass die Ermittlungen in Kürze abgeschlossen werden.
Der Passauer Jurist Prof. Holm Putzke, der sich massiv dafür eingesetzt hatte, dass das bereits eingestellte Verfahren wieder aufnommen wurde, freut sich sehr über den Ermittlungserfolg. „Obwohl dem Beschuldigten letztlich nicht nachzuweisen ist, dass er tatsächlich Bilder oder Videoaufnahmen von den drei Frauen in der Dusche gemacht hat, ist das Ermittlungsergebnis hoch erfreulich“, betont er gegenüber der PNP.
Eine Anregung für die Zukunft hat der Jurist auch parat: „Für zukünftige Vorfälle dieser Art wäre es wünschenswert und notwendig, wenn das peb gewährleisten könnte, dass die Polizei zu Aufklärungszwecken zu jeder Zeit unmittelbar Zugriff auf Videoaufzeichnungen nehmen kann, auch am Wochenende.“
Hausverbot ist das Mindeste
Und auch dem peb macht er einen Vorschlag. „Auch wenn der Nachweis einer Straftat schwierig sein dürfte, habe der Beschuldigte nachweislich am Lüftungsgitter der Frauendusche mit seinem Handy hantiert. Dort habe weder er noch sein Handy etwas zu suchen.“ Weil dieser Sachverhalt feststehe, halte Putzke es für angebracht, dem Beschuldigten ein temporäres Hausverbot im peb zu erteilen, mindestens für zwei Jahre.
Die Polizei Passau, der Putzke zunächst „Unlust beim Ermitteln“ vorgeworfen habe, lobt er nun am Ende. „Nach meiner Initiative und der Wiederaufnahme der Ermittlungen hat sie alles in Bewegung gesetzt, um den Täter zu identifizieren. Das peb ist dadurch sicherer geworden, nicht zuletzt auch durch die öffentliche Berichterstattung darüber, dass Polizei und Staatsanwaltschaft solche Taten konsequent verfolgt und Täter,wenn man die Sache ernst nimmt und sich darum bemüht, auch ermittelt werden können.“
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