Die Passauer ÖDP schlägt ihre stellvertretende Kreisvorsitzende Johanna Seitz als Bundestagsdirektkandidatin im kommenden Jahr vor. Das haben der ÖDP-Kreisvorstand und die Stadtratsfraktion in einer gemeinsamen Sitzung besprochen. Die Personalie ist ein Vorschlag an die gemeinsame Versammlung von Stadt- und Landkreis-ÖDP. Im ersten Quartal 2025 findet die offizielle Aufstellungsversammlung statt.
Bei der letzten Bundestagswahl 2021 hat die damals erst 19-Jährige im Stadtgebiet aus dem Stand fast 5 Prozent geholt. Bei der letzten Kommunalwahl fehlten der angehenden Grundschullehrerin lediglich 75 Stimmen für den Einzug in den Stadtrat. Die designierte Kandidatin bedauert in einer Pressemitteilung, dass der Stellenwert existenzieller Zukunftsthemen wie Klima- und Artenschutz in der öffentlichen Debatte an Bedeutung verloren haben. „Das liegt zum Teil sicherlich auch daran, dass es der Bundesregierung nicht gelingt, Gemeinschaftsprojekte zu erklären, die die Menschen motivieren“, meint Johanna Seitz. Auch für die Passauer Kommunalpolitik wünscht sich die ÖDP „mehr einende Projekte statt reiner Machtpolitik“, so Fraktionsvorsitzender Urban Mangold.
Auch drei überregionale Themen will die Passauer ÖDP heuer bearbeiten: Die beiden Kreisvorsitzenden Seitz und Mangold wollen darauf drängen, dass die im Landtagswahlkampf von Ministerpräsident Söder versprochene Erhöhung der Investitionsmittel für Krankenhäuser auf eine Milliarde Euro allein aus Mitteln des Freistaats geschultert werden – „ohne die 50-prozentige Umlage der Kommunen“. Außerdem will die ÖDP sehr genau beobachten, welche Einschränkungen die Staatsregierung bei Bürgerbegehren plant. Der erfolgreiche Wald-Bürgerentscheid in Passau letztes Jahr habe gezeigt, dass die direkte Demokratie ein wertvolles Korrektiv sei. Und schließlich wendet sich die ÖDP gegen die von der grünen Familienministerin Paus geforderte Abschaffung des Ehegattensplitting. „Das wäre eine massive Steuererhöhung von 25 Milliarden Euro für die Mitte der Gesellschaft. Besonders Familien, in denen ein Ehepartner in Teilzeit arbeitet oder in Elternzeit ist, wären davon betroffen. Eine derartige finanzielle Mehrbelastung wird die Nachfrage nach öffentlicher Betreuung zusätzlich steigern und den Betreuungsnotstand in den Kitas weiter verschärfen“, so Seitz.
− red
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