Direkter kann eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr nicht sein: Am Donnerstag erschien gegen 17.30 Uhr eine 41-jährige Autofahrerin bei der Polizei Passau wegen einer Auskunft. Dabei stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch bei ihr fest. Und tatsächlich ergab eine freiwillige Alkoholkontrolle, dass sie betrunken hingefahren war. Daher wurde eine Blutentnahme durchgeführt, die Weiterfahrt wurde ihr untersagt sowie Führerschein und Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
− red