Videos von Taten gedreht
Lebende Ratte in Pfanne gebraten: Tierquäler muss erneut vor Gericht

28.02.2022 | Stand 23.09.2023, 2:34 Uhr

Ein Tierquäler muss sich in Weiden in der Oberpfalz ein drittes Mal vor Gericht verantworten: Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in Nürnberg hat das zweitinstanzliche Urteil des Landgerichtes Weiden aufgehoben. Dort war der 32-Jährige im November 2021 zu drei Jahren Haft wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden. Dagegen ging er in Revision. Nun soll ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden. −Foto: Danny Lawson/PA Wire/dpa

Ein Tierquäler muss sich in Weiden in der Oberpfalz ein drittes Mal vor Gericht verantworten.



Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in Nürnberg hat Sprecher Friedrich Weitner zufolge in dem Fall das zweitinstanzliche Urteil des Landgerichtes Weiden aufgehoben. Dort war der 32-Jährige im November 2021 zu drei Jahren Haft wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden. Dagegen ging er in Revision.

Der Senat des BayObLG habe ausdrücklich betont, dass das Strafmaß grundsätzlich angemessen sei, sagte Weitner. Jedoch solle ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten erstellt werden. Sollte dem Mann eine verminderte Schuldfähigkeit oder gar eine Schuldunfähigkeit bescheinigt werden, steht statt einer Haft die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung im Raum.

„Knuspi Steak, frischer geht nicht“

Der Mann hatte im Frühjahr 2020 fast 20 Ratten und einige Vögel auf sadistische Weise zu Tode gequält und von seinen Taten Handyvideos gedreht. Eine Ratte briet er lebendig in der Pfanne und kommentierte dies mit „Knuspi Steak, frischer geht nicht“. Eine Ratte übergoss er mit Feuerzeugbenzin und zündete sie an, einer anderen schnitt er die Pfötchen ab. Die Tiere hatte der Mann in einer Zoohandlung gekauft. Auf den Videos ist zu hören, wie er sich über das Leid der Tiere amüsiert. Die Filmsequenzen schickte er damals an eine Bekannte, die damit zur Polizei ging.

Der Mann habe sich auf widerwärtige Weise an den Schreien der Tiere ergötzt und die Tiere verhöhnt, was strafschärfend zu werten sei, zitierte der BayObLG-Sprecher die Begründung des Senats. Insofern wären drei Jahre Haft im Falle einer Schuldfähigkeit des Mannes nicht zu beanstanden. Die Nürnberger Richter verwiesen den Fall an das Landgericht Weiden zurück, wo er von einer anderen Strafkammer neu verhandelt werden muss.

Urteil wie gegen den Rattenquäler könne eine Signalwirkung haben

Das zweitinstanzliche Urteil des Landgerichtes war bereits härter ausgefallen als das in erster Instanz vor dem Amtsgericht. Dort hatten die Richter den Mann noch zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Dagegen waren sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in Revision gegangen.

„In dieser Brutalität ist das ein ungewöhnlicher Fall“, sagte Weitner vom BayObLG und verwies darauf, dass Tierschutz seit 20 Jahren im Grundgesetz verankert sei. Und während früher Tierquälerei noch als Sachbeschädigung gegolten habe, stehe schon seit gut 30 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.“ Ein Urteil wie gegen den Rattenquäler könne eine Signalwirkung haben, sagte der Sprecher. Es soll unter anderem abschreckend wirken.

− dpa