Wochenübersicht der Infektionen
Corona: Weitere Erleichterungen im Landkreis Cham ab Mittwoch

11.05.2021 | Stand 11.05.2021, 17:34 Uhr

−Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa

Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Cham seit 6. Mai unter dem Schwellenwert von 165 bzw. 150 liegt, treten ab Mittwoch, 12. Mai, einige Erleichterungen in Kraft.

Darüber informiert das Landratsamt am Dienstag. So dürfen weitere Einzelhandelsgeschäfte nach dem Prinzip „Click & Meet“ mit Termin und negativem Testnachweis öffnen. Zu den bereits im Präsenz- oder Wechselunterricht befindlichen Klassen kommen ab Mittwoch auch die Klassen 1 bis 3 der Grundschulen und die Klassen 5 und 6 der Förderschulen hinzu, jeweils mit negativem Testnachweis. Auch Hundeschulen dürfen wieder öffnen.

Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen sowie die inzidenzunabhängigen Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung fort. Steigt im Landkreis Cham der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen erneut über 150 bzw. über 165 oder sinkt der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, wird dies unverzüglich amtlich bekannt gemacht, so das Landratsamt. Die Regeln im Detail:

Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handelsangebote

Die Öffnung von Ladengeschäften für sonstige Handelsangebote ist für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig. Hierfür sind die Regelungen der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bezug auf Mindestabstand, FFP2-Maskenpflicht für Kunden und Ausarbeitung eines Schutz- und Hygienekonzepts zu beachten. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 Quadratmeter der Verkaufsfläche. Zusätzlich hat der Betreiber die Kontaktdaten der Kunden zu erheben. Die Kunden dürfen nur eingelassen werden, wenn sie über ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus verfügen. Nachweislich geimpfte und genesene Personen sind vom Erfordernis des Testnachweises ausgenommen.

Das gilt an Schulen

In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschulstufe und den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Kann dieser nicht eingehalten werden, findet Wechselunterricht statt. An den Präsenztagen der oben genannten Klassen dürfen nur Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultags über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein. Für Grundschüler im Landkreis Cham sind Gurgel-Pool-Testungen („Gurgeltests“) als weitere Form im Sinne eines PCR-Tests zugelassen.

Tagesbetreuungsangebote für Kinder und Jugendliche

Im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet sind diese Einrichtungen ausschließlich zur Betreuung von Schülern, mit der zusätzlichen Maßgabe, dass die Betreuung in festen Gruppen erfolgt. Auch hier sind die oben genannte Testvorgaben zu beachten.

Regeln für Hundeschulen

Der Präsenzunterricht an Hundeschulen ist zulässig, sofern zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. Soweit bei einer Abnahme von Prüfungen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sind gleichermaßen wirksame anderweitige Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Wochenübersicht der Corona-Fälle

Zum Stand vom 10. Mai hat das Gesundheitsamt am Landratsamt Cham eine Wochenübersicht der absoluten Corona-Fallzahlen und der bestätigten Fälle der vergangenen sieben Tage zusammengestellt, aufgeschlüsselt nach einzelnen Gemeinden (Stand: 4. bis 10. Mai):

Arnschwang: Absolute Fallzahl 118, Fälle in den vergangenen sieben Tagen 4
Arrach: 206, 12
Bad Kötzting: 398, 33
Blaibach: 72, 0
Cham: 863, 12
Chamerau: 145, 1
Eschlkam: 217, 7
Falkenstein: 178, 4
Furth im Wald: 543, 7
Gleißenberg: 31, 1
Grafenwiesen: 98, 0
Hohenwarth: 129, 3
Lam: 180, 13
Lohberg: 99, 2
Michelsneukirchen: 106, 0
Miltach: 98, 0
Neukirchen beim Heiligen Blut: 278, 9
Pemfling: 97, 4
Pösing: 54, 2
Reichenbach: 70, 0
Rettenbach: 70, 2
Rimbach: 106, 3
Roding: 770, 10
Rötz: 142, 1
Runding: 106, 1
Schönthal: 79, 1
Schorndorf: 172, 5
Stamsried: 114, 2
Tiefenbach: 92, 1
Traitsching: 171, 10
Treffelstein: 56, 0
Waffenbrunn: 79, 0
Wald: 130, 6
Walderbach: 74, 1
Waldmünchen: 388, 2
Weiding: 104, 1
Willmering: 80, 3
Zandt: 109, 0
Zell: 98, 3
Gesamt: 6920, 166

− tka