Landshut/Gangkofen
Wende im Prozess: Doch Knast für den Sex-Arzt?

12.12.2018 | Stand 21.09.2023, 4:37 Uhr

Mit einer Kapuze und einer Akte verbarg der Angeklagte am ersten Prozesstag sein Gesicht. Begleitet wurde er dabei von seinem Anwalt Marc Wederhake. −Foto: Reilhofer

Eigentlich hatten am zweiten Prozesstag die meisten Beteiligten mit einem Urteil gerechnet. Weit gefehlt. Ein kürzlich eingetroffenes Gutachten bezüglich der Medikamentenabgabe des Arztes von der Rechtsmedizin München habe die "Sachlage verändert", wie die Vorsitzende Richterin Inken Bouabe mitteilte. Jetzt geht es zusätzlich um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, für die sich der 59-jährige Arzt aus dem westlichen Landkreis womöglich zusätzlich verantworten muss.

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Der Arzt soll medikamentenabhängige Patientinnen mit Rezepten versorgt und im Gegenzug dafür Sex von ihnen gefordert haben. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab, um den mutmaßlichen Opfern eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Für Verwunderung sorgte die eher milde Strafaussicht für den Arzt: Nach Rechtsgesprächen erklärte die Vorsitzende Richterin Bouabe bereits am ersten Verhandlungstag, dass für den Angeklagten im Falle einer Schadensersatzzahlung und eines Geständnisses eine zwei- bis dreijährige Strafe auf Bewährung denkbar sei. Doch aufgrund der neuen Ergebnisse des umfangreichen Gutachtens ergibt sich jetzt ein "zusätzliches Problem aus dem Betäubungsmittel-Recht", wie ein Vertreterin der Nebenklage erklärte. Dabei geht es um alle vom Angeklagten verordneten Medikamente. Falls dem so ist, "rückt die Kammer von den zwei bis drei Jahren ab", stellte Bouabe klar.

− mr

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