Kalteck/Deggendorf
Prozessauftakt zu Raser-Unfall: Angeklagter schrieb Briefe an Witwe

14.10.2019 | Stand 20.09.2023, 0:43 Uhr

Prozessauftakt vor dem Deggendorfer Landgericht: Die Angeklagten Johann S. (v.l.) mit Anwalt Hubert Seidl und Felix R. mit Verteidiger Dr. Thomas Krimmel müssen sich seit gestern unter anderem wegen Teilnahme an einem verbotenen Straßenrennen mit tödlichem Ausgang verantworten. −Foto: Roland Binder

Vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Deggendorf hat am Montag die juristische Aufarbeitung des folgenreichen Verkehrsunfalles vom 14. Juli vorigen Jahres begonnen, bei dem auf einer Bergstrecke an der Landkreisgrenze Regen-Deggendorf ein damals 38 Jahre alter Familienvater getötet und sein zehnjähriger Sohn lebensgefährlich verletzt wurden. Das Unglück ist seitdem als "Raser-Unfall von Kalteck" bekannt, denn nach Überzeugung der Ermittlungsbehörden hatten sich die beiden Angeklagten Felix R. (28) und Johann S. (54) ein Rennen mit Auto und Motorrad geliefert.
(Ein Video vom Prozess-Auftakt finden Sie am Ende des Berichts)

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Beide Männer leugneten diesen erschwerenden Vorwurf zu Prozessbeginn, entschuldigten sich aber bei den Unfallopfern. "Es tut mir unendlich leid, ich bitte Sie um Verzeihung", sagte der Auto-Fahrer Felix R., ein Bundespolizist, zur Witwe Beate A., die als Nebenklägerin den Prozess verfolgte. Seit dem tödlichen Unfall befinde er sich in psychologischer Behandlung, auch einen Seelsorger habe er kontaktiert, ließ der junge Angeklagte weiter vortragen. Er habe mehrere Briefe an Beate A. geschrieben und überweise unaufgefordert jeden Monat 500 Euro an die Hinterbliebenen.

Motorradfahrer spricht von Testfahrt

Auch der mitangeklagte Johann S. bat um Entschuldigung. "Es ist mir ein Bedürfnis mich zu entschuldigen, egal wie das Ganze rechtlich zu bewerten ist." Der 54-jährige Motorradfahrer aus dem Landkreis Deggendorf räumte zwar ebenfalls die Fahrten ein, sah aber auch keinesfalls ein Rennen. Man habe das Fahrverhalten des Audi testen wollen, habe vorher besprochen, keine Überholvorgänge durchzuführen, schon gar keine riskanten. Und deutlich überhöhte Geschwindigkeiten seien keinesfalls vereinbart gewesen.

Diese Einlassungen, die der Motorradfahrer vom Blatt ablas, brachten den Oberstaatsanwalt auf die Palme. Der Ankläger sprach von "Schulbuben-Ausreden".

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- Raser-Prozess: Angeklagte bitten um Verzeihung
- Staatsanwalt: "Schulbuben-Ausreden"

Video: Prozess-Auftakt zum Raser-Unfall von Kalteck