Dingolfing-Landau
Dingolfinger Landrat unter Druck: Droht eine Amtsenthebung?

25.06.2019 | Stand 19.09.2023, 23:33 Uhr

Steht unter Druck: Dingolfing-Landaus Landrat Heinrich Trapp (SPD). −Foto: Nadler

Seit 28 Jahren ist Heinrich Trapp (SPD) Landrat in Dingolfing-Landau, im März 2020 tritt der 68-Jährige nicht mehr an. Ob er bis dahin noch im Amt ist, ist alles andere als klar. Ihm droht ein Disziplinarverfahren, an dessen Ende die Amtsenthebung stehen könnte.

Was war geschehen? Offenbar lag in einem Altenheim, dessen Träger der Landkreis ist, ein Palliativpatient, dem nur noch wenige Tage zu leben prognostiziert waren. Dann ist im Heim eine Medikamentenverwechslung passiert. Wenige Tage danach ist der Patient verstorben.

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Einer der Pfleger hatte ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung bekommen – nicht verbunden mit einem Berufsverbot. Bereits Wochen vor dem Prozess hatte das Gesundheitsministerium über die Regierung von Niederbayern den Landrat angewiesen, den Mann aus dem Dienst zu entfernen. Trapp widersetzte sich jedenfalls, kam nach PNP-Informationen der Weisung aber insofern nach, dass er mit dem Mann vereinbarte, dass dieser Überstunden, freie Tage und Urlaub nahm und somit bis zum Prozess nicht mehr arbeitete. So entging Trapp damals offenbar dem angedrohten "Selbsteintritt der Regierung".

Nach dem Urteil kam von der Regierung die nächste Anweisung

Als dann das Urteil fiel, schien alles geregelt: Der Mann bekam kein Berufsverbot vom Richter auferlegt und arbeitete weiter in dem Heim. Nach Informationen der PNP ist kurz nach dem Urteil von der Regierung die nächste Anweisung ins Landratsamt gekommen, den Mann endlich aus dem Dienst auszuschließen. Es ist nicht anzunehmen, dass sich der Landrat dieses Mal fügt. Somit drohen Heinrich Trapp Amtsenthebung und Übernahme der Geschäfte durch die Regierung.
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