Die Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt zu privaten Dienstleistern zur Verkehrsüberwachung vom 20. Januar lässt einige Plattlinger und Osterhofener (Landkreis Deggendorf) grübeln. Sie besagt: Keine Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister, erteilte Bußgeldbescheide sind rechtswidrig.
Die Stadt Plattling lässt seit 2017 den kommunalen Verkehr überwachen und hatte sich damals dem Zweckverband für Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern angeschlossen. Wird Falschparken am Stadtplatz wegen des Frankfurter Urteils nun nicht mehr geahndet?
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Der Zweckverband hat auf seiner Homepage schnell reagiert und teilt mit: "Beim Zweckverband KVÜ Südostbayern handelt es sich um einen kommunalen Dienstleister (Körperschaft des öffentlichen Rechts). Gemäß eines Beschlusses der Bayerischen Staatsregierung in Verbindung mit der Zuständigkeitsverordnung (§88 Abs. 3 ZustV) sind die Gemeinden ebenso für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig wie die Bayerische Landespolizei. Die Mitgliedskommunen haben wiederum die Verkehrsüberwachung dem Zweckverband KVÜ Südostbayern übertragen, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts hoheitlich tätig ist. Der Zweckverband KVÜ setzt zur Durchführung seiner Dienstleistung ausschließlich eigenes Personal ein."
Die Nachbarstadt Osterhofen arbeitet zusammen mit der ESD-Dienstleistungsgruppe aus Mühldorf am Inn. Die Verantwortlichen hätten bereits bestätigt, dass das Frankfurter Urteil auch in Osterhofen keine Auswirkungen habe, weil in Bayern die gesetzliche Lage anders als in Hessen sei.
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