Mainkofen/Deggendorf
Bett im Bezirksklinikum in Brand gesetzt - versuchter Mord?

08.01.2019 | Stand 18.09.2023, 3:23 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Ein 24 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Straubing-Bogen muss sich am Donnerstag, 17. Januar, vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Deggendorf wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes verantworten. "Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr; es sollen insgesamt fünf Zeugen und ein Sachverständiger vernommen werden", heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts.

Der Beschuldigte befand sich im Sommer 2018 zur Behandlung einer bestehenden psychischen Erkrankung im Bezirksklinikum Mainkofen. Er war dort in einem Vierbett-Zimmer untergebracht. Nach einem Streit mit einem Mitpatienten soll der Beschuldigte aus Wut und Verärgerung den Entschluss gefasst haben, diesen umzubringen. In Ausführung des gefassten Tatplans soll der Beschuldigte daraufhin das Bett seines zu diesem Zeitpunkt bereits schlafenden Mitpatienten mit einem Feuerzeug angezündet haben. Nachdem unter anderem die Matratze und das Spannbettlaken des Bettes bereits Feuer gefangen hatten, soll sich der Beschuldigte seinerseits in sein in demselben Zimmer befindliches Bett gelegt und vorgetäuscht haben, selbst zu schlafen. Kurze Zeit später wurde durch den ausgelösten Rauchmelder ein Pfleger alarmiert; diesem gelang es, den Brand zu löschen, ehe die im Zimmer befindlichen Personen ernsthaften Schaden davon trugen. Durch den Brand soll ein Sachschaden von rund 600 Euro entstanden sein.

Die Staatsanwaltschaft geht nach Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens davon aus, dass der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung in Gestalt einer Anpassungsstörung beziehungsweise einer Intelligenzminderung mit Verhaltensstörungen leidet. Bei Begehung der ihm vorgeworfenen Tat soll der Beschuldigte deshalb im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Darüber, dass er selbst ebenfalls den Flammen oder dem Rauch zum Opfer fallen könnte, soll der Beschuldigte sich keine Gedanken gemacht haben. Das Gericht wird deshalb zu prüfen haben, ob von dem Beschuldigten auch in Zukunft die Gefahr der Begehung gleichgelagerter Straftaten ausgeht und deshalb zum Schutz der Allgemeinheit die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses anzuordnen ist. Der Beschuldigte befindet sich seit dem geschilderten Vorfall aufgrund eines sogenannten Unter-bringungsbefehls des Amtsgerichts Deggendorf bereits vorläufig in einer solchen psychiatrischen Einrichtung.

− pz