Plattling/Deggendorf
Nach Kritik betroffener Bürger: So handelt das Landratsamt bei Biber-Beschwerden

14.11.2018 | Stand 18.09.2023, 3:15 Uhr

Laut Gesetz stark schützenswert: der Biber −Foto: Gabbert

Wenn der Biber Dämme baut, führt dies nicht nur zu staunenden Blicken von Naturfreunden, sondern zu Abschussanträgen. Der Biber muss weg, so die Meinung derjenigen, die Schäden befürchten oder bereits verzeichnen. In den Ortsteilversammlungen in Pielweichs und Pankofen kam das Thema zuletzt zur Sprache. Nun äußert sich das Landratsamt dazu.

Es verweist auf das Bundesnaturschutzgesetz, dem zufolge das Nagetier grundsätzlich stark zu schützen ist. Um "erhebliche wirtschaftliche Schäden" oder "im Interesse der Gesundheit des Menschen" sowie aus "Gründen der öffentlichen Sicherheit" könne in bestimmten Gebieten nach der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung des Freistaates gestattet werden, Biber zu fangen und zu töten – im Zeitraum zwischen 1. September und 15. März.

Im Landkreis gibt es ein abgestuftes Bibermanagement. Vier Säulen werden durchlaufen, um bei Problemen rund um das Tier Lösungen zu finden. Hier der Plan:
• Säule 1: Landratsamt und die 20 ehrenamtlichen Biberberater informieren und klären über die Lebensweise des Bibers auf, leisten Öffentlichkeitsarbeit.
• Säule 2: Vor allem Biberberater beraten Geschädigte, wie die vom Biber verursachten Schäden gemildert werden können oder bei rechtzeitigem Erkennen nicht entstehen. Sie schlagen zudem vor, welche Maßnahmen durchgeführt werden können, zum Beispiel das Anbringen von Drahtmaterial, Aufstellen von Elektrozäunen vor der Erntesaison oder Fördermöglichkeiten.
• Säule 3: Die Genehmigung für Zugriffe auf Biber erteilt das Landratsamt Deggendorf. Erst wenn alle präventiven Maßnahmen nicht greifen, um die Schäden abzuwenden und diese auch erheblich sind, kann eine Entnahme der Tiere erfolgen.
• Säule 4: Biberberater nehmen die Schadensmeldungen auf. Das Landratsamt meldet jährlich die Gesamtsummen an die Regierung zur Weitergabe ans Umweltministerium. Dort wird die Ausgleichsquote für ganz Bayern ermittelt.

Im Landkreis Deggendorf werden im Schnitt jährlich 53 Biber entnommen, sprich gefangen oder getötet, teilt das Landratsamt mit. Die jährlichen Entschädigungszahlungen belaufen sich auf durchschnittlich 14000 Euro. Die Schadensregulierung erfolge nach den Richtlinien für das Bibermanagement in Bayern. Hiernach werden nur land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Schäden ausgeglichen. Nicht ausgeglichen werden sonstige Schäden wie zum Beispiel Verkehrsunfälle, Personenschäden oder Schäden privater Gewässeranlieger.

Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Martina Obser, telefonisch unter ✆0991/3100255 oder per Mail unter obserm@lra-deg.bayern.de erreichbar.

− pz