Plattling
Wasserversorgung: Stadt Plattling und Landratsamt Deggendorf gehen Vergleich ein

09.10.2018 | Stand 18.09.2023, 3:09 Uhr

Mit dem geschlossenen Vergleich zwischen Stadt Plattling und Freistaat Bayern beziehungsweise Landratsamt Deggendorf dürfen die Stadtwerke bis 2024 Tertiärwasser in großen Mengen fördern. Bis dahin soll das darüber liegende Quartärwasser in Bezug auf den Nitratgehalt soweit saniert sein, um es – ohne es mit dem Tiefenwasser zu mischen − an die Bevölkerung geben zu können. −Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Der Streit um die Wasserversorgung zwischen Stadt Plattling und Landkreis Deggendorf beziehungsweise Freistaat Bayern ist beigelegt – zumindest haben die beiden Parteien mit einem widerruflichen Vergleich am Dienstag den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München verlassen. Judith Müller, die Vorsitzende Richterin, mahnte abschließend: "Ich rate Ihnen beiden, diesen Vergleich nicht zu widerrufen." Der Stadtrat soll in der Sitzung am 24. Oktober grünes Licht geben, während auf der anderen Seite Landrat Christian Bernreiter das Ergebnis zu bewerten hat.

Dem mühsam erarbeiteten Vergleich zufolge dürfen die Stadt Plattling beziehungsweise die Stadtwerke von 2017 bis 2024 insgesamt 3,2 Millionen Kubikmeter Tertiärwasser entnehmen, zutage fördern und ableiten. Die Entnahmemenge ist jährlich auf maximal 500000 Kubikmeter gedeckelt. In den Jahren 2025 und 2026 sind es noch zusätzlich je 30000 Kubikmeter, welche das Landratsamt der Stadt zugesteht. Dazu wurde festgehalten, dass Plattling bis Januar 2022 einen Alternativplan vorzulegen hat, der bis Januar 2024 zu realisieren ist. Bürgermeister Erich Schmid und Stadtwerke-Leiter Stefan Kopp verzichten andererseits darauf, einen erneuten Antrag zur Tiefenwasserentnahme zu stellen. Sie stimmten zu: Nach 2026 entnimmt die Stadt Plattling kein Tertiärwasser mehr. Bis 31. Oktober 2018 ist der Vergleich widerrufbar.

Dass Plattling widerruft, gilt als unwahrscheinlich. Der Stadtrat wird aller Voraussicht nach zustimmen. Ob Landrat Christian Bernreiter mit dem verhandelten Ergebnis einverstanden ist? Dies ließ die beklagte Seite, vertreten von Rechtsanwältin Margit Egner, Juristin Heidi Bischoff vom Landratsamt sowie Christian Reichengruber und Max Stingl vom Wasserwirtschaftsamt, offen. Bevor das Los der Widerrufung gezogen wird, "soll mich der Landrat anrufen", sagte Richterin Müller. "Unser Landrat macht das", antwortete Bischoff, ohne dabei schroff zu wirken.
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