Deggendorf
Karl-Turm kann weitergebaut werden

24.01.2019 | Stand 19.09.2023, 21:57 Uhr

Nach der Bodenplatte war vorerst Schluss: Seit 20. Dezember ist der Bau des Karl-Turms eingestellt. −Foto: Binder

Nach einem rund einmonatigen Baustopp können die Arbeiten am "Karl-Turm" an der Deggendorfer Stadthallenkreuzung weitergehen. Der Bauausschuss des Deggendorfer Stadtrats hat am Mittwochnachmittag einstimmig die beantragten Abweichungen von Bebauungsplan genehmigt.

Am 20. Dezember hatte das Bauamt der Stadt den Bau einstellen lassen, weil die Anfang Dezember betonierte, 1,5 Meter dicke Bodenplatte um 1,6 Meter außerhalb der Baugrenzen lag. Zusammen mit der vorgehängten Glasfassade wäre das Hochhaus damit 2,66 Meter außerhalb der vorgegebenen Linie des Bebauungsplans.

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Architekt Markus Kress erläuterte, wie es zu der Verschiebung des Gebäudes gekommen ist. Wie mehrfach berichtet, gibt es in dem Gelände massive Probleme mit dem Untergrund, weshalb der Bau des Hochhauses bereits über ein Jahr in Verzug sei. Auflagen des Wasserwirtschaftsamts zu den Spundwänden rund um die Baugrube hätten zu der Entscheidung geführt, das Gebäude sowohl von der Edlmairstraße, als auch von der Hans-Krämer-Straße etwas wegzuschieben. Wegen eines Fehlers in seinem Büro habe man nicht bemerkt, dass dabei in einer Richtung die Baugrenze überschritten wurde, sagte Kress. Er weis darauf hin, dass die betroffenen "Nachbar"-Grundstücke alle dem Bauherrn Günther Karl selbst gehören.

Mit den Problemen im Untergrund hat Kress auch zwei weitere Abweichungen vom Bebauungsplan begründet, die ebenfalls genehmigt wurden: Die neben dem Hochhaus geplante Tiefgarage wird etwas verschoben. Und weil Kellerräume, die neben dem Turm geplant waren, wegfallen, muss Lüftungstechnik aufs Dach. Und weil die Rohe und Geräte auch eingehaust werden sollen, wird das Gebäude höher, als die laut Bebauungsplan zulässigen 36 Meter (ab Fußboden im Erdgeschoss). Sowohl Kress wie auch die Bauverwaltung sahen darin aber kein echtes Problem: Die Außenwand werde die 36 Meter genau einhalten. Eine um 80 Zentimeter zurückgesetzte Attika darf nun 33 Zentimeter höher werden. Und die 2,5 Meter zurückgesetzten Technikaufbauten dürfen bis zu 37,5 Meter hoch werden.

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