Deggendorf
Asyl-, Transit-, Ankerzentrum: Das steckt hinter den Begriffen

04.08.2018 | Stand 18.09.2023, 3:00 Uhr

Seit dem 1. August ist die Asyl-Einrichtung in Deggendorf ein sogenanntes Ankerzentrum. −Foto: Binder

Die Asyl-Einrichtung in der Stadtfeldstraße ist seit 1. August ein "Ankerzentrum". Die Deggendorfer Zeitung wollte von der Regierung von Niederbayern wissen, was sich – neben dem Türschild – dadurch in der Praxis ändern wird. Wichtigster Punkt dürfte sein, dass künftig Asylbewerber aus anderen Herkunftsländern dort untergebracht werden.

In Betrieb gegangen ist die Einrichtung im Januar 2015 als Erstaufnahmeeinrichtung. Bislang war es so, dass neu ankommende Asylbewerber für sechs Wochen bis drei Monate in solchen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht waren und dann auf so genannte Gemeinschaftsunterkünfte verteilt wurden.

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Voriges Jahr hat die Staatsregierung beschlossen, Asylbewerber aus Herkunftsländern, aus denen kaum jemand anerkannt wird, nicht mehr auf Gemeinschaftsunterkünfte zu verteilen, sondern in Transitzentren unterzubringen. Aus der Erstaufnahmeeinrichtung Deggendorf wurde zum 1. August 2017 ein solches Transitzentrum für Asylbewerber aus Sierra Leone und Aserbaidschan. Daneben waren hier nur wenige Asylbewerber aus anderen Staaten untergebracht, bis sie in andere Einrichtungen verlegt wurden.

Heuer erfolgt nun eine weitergehende Umstellung: In Bayern gibt es seit Mittwoch überhaupt keine Erstaufnahmeeinrichtungen und keine Transitzentren mehr, sondern nur noch Ankerzentren – eines in jedem Regierungsbezirk. Alle Asylbewerber, egal wie ihre Chancen auf Anerkennung sind, sollen bis zum Abschluss des Asylverfahrens im Ankerzentrum bleiben.

Die Kapazität von 1300 Plätzen bleibt unverändert

Wie die Regierung informiert, ist die "Anker-Einrichtung Niederbayern" – also die Deggendorfer Einrichtung mit ihren Außenstandorten – für diese Herkunftsländer zuständig: Aserbaidschan, Nigeria und Eritrea. "Grundsätzlich sollen in allen Anker-Einrichtungen Personen verschiedener Nationalitäten untergebracht werden; gleiches gilt für Personen mit guter und solche mit weniger guter Bleibeperspektive", heißt es in der Antwort der Regierung auf die Anfrage der DZ.

Unverändert bleibt die Kapazität von knapp 1300 Plätzen. Davon sind rund 590 in Deggendorf, 205 in Osterhofen, 340 in Stephansposching und 160 in Hengersberg.

Neu ankommende Asylbewerber werden im nächst gelegenen Ankerzentrum registriert und dann in die zuständige Einrichtung verlegt. An den Ankerzentren sind alle an den Verfahren beteiligten Behörden vor Ort: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Zentrale Ausländerbehörde, Sozial-, Jugend- und Gesundheitsamt und seit neuestem eine Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts Regensburg.

− stg