Altötting/Mühldorf
Medizin-Konzept für die Klinik-Betriebsfusion präsentiert

12.07.2019 | Stand 20.09.2023, 6:34 Uhr

Stellten das Konzept vor: (von links) für die Kreiskliniken Altötting-Burghausen Verwaltungsratsvorsitzender Landrat Erwin Schneider und die Vorstände Dr. Monika Lieb und Michael Prostmeier, Rechtsanwalt Dr. Johannes Gruber sowie für die Kreiskliniken des Landkreises Mühldorf Geschäftsführer Ulrich Hornstein, stv. Aufsichtsratsvorsitzender Anton Sterr und Geschäftsführer Dr. Wolfgang Richter. −Foto: Schwarz

Der Zusammenschluss der Kreiskliniken Altötting-Burghausen und Mühldorf mit Wirkung zum 1. Januar 2020 soll am Donnerstag, 25. Juli, per Grundlagenbeschluss der Kreistagsgremien der beiden Landkreise fixiert werden. Landrat Erwin Schneider, Vorsitzender des Verwaltungsrats der hiesigen Kreiskliniken, und Anton Sterr, stv. Aufsichtsratsvorsitzender in Mühldorf, haben gemeinsam mit den Klinikleitungen sowie Dr. Johannes Gruber von der Rechtsanwaltskanzlei Seufert München am Freitagmorgen im Handwerkszentrum in Töging die zentralen Inhalte präsentiert.

Erstmals wurde auch das Medizinkonzept öffentlich vorgestellt. Es basiert auf der Vorgabe, existente Doppelangebote so weit wie möglich zu verringern. Die Umsetzung der Empfehlungen werde nicht sofort erfolgen können, betonte der medizinische Geschäftsführer von Mühldorf, Dr. Wolfgang Richter. Im Vordergrund stehe die Qualität und die Versorgung der Patienten. Auch die Notaufnahmen in Altötting, Mühldorf und Burghausen bleiben erhalten.

Im Kern sollen an der Kreisklinik Altötting-Burghausen die Leistungen der Fachgebiete Innere Medizin (Gastroenterologie, Kardiologie, Onkologie), Chirurgie (Allgemein- und Viszeralchirurgie, Gefäßchirurgie, Unfallchirurgie), Neurologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin sowie Geriatrie vorgehalten werden. Für Mühldorf sind geplant: Innere Medizin (Gastroenterologie. Konservative Kardiologie, Pneumologie), Chirurgie (kleine Allgemein- und Viszeralchirurgie, Hernienzentrum und Refluxchirurgie), Orthopädie und Wirbelsäulenchirurgie, Thoraxchirurgie), Neurologie, Geburtshilfe, Urologie sowie Geriatrie.

Zusammengeschlossen werden sollen die Betriebe der beiden Klinikunternehmen. Vorgesehen ist die Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens zum 1. Januar 2020. Die Immobilien bleiben im Eigentum der jetzigen Klinikgesellschaften. Alle Mitarbeiter sollen weiterbeschäftigt und nicht schlechter gestellt werden. Aufgelaufene Betriebsdefizite und andere Verbindlichkeiten werden von den Landkreisen gedeckt. Ab 2022 werden künftige Verluste paritätisch getragen.

− ecs

Ausführlich berichtet die Heimatzeitung am 13. Juli!