Haiming
Massentourismus in die verbotene Zone Naturschutzgebiet

25.05.2019 | Stand 21.09.2023, 21:12 Uhr

Sitzgarnitur, Postkasten, Lagerfeuerstelle – so einladend der Zusammenfluss von Inn und Salzach Ausflüglern auch erscheinen mag, das Betreten sowohl des Innspitzes selbst als auch des dort hinführenden Trampelpfades ist verboten. −Fotos: Kleiner

Er gehört zu den schönsten Flecken im Niedergern: der Innspitz, jene Stelle, wo die Salzach am östlichsten Punkt des Landkreises in den Inn fließt. Doch die Abgeschiedenheit der Naturperle wird mehr und mehr zum Problem, denn die wachsenden Besucherströme vergrämen seltene Vogelarten. Was viele Wanderer nicht wissen ist: Ihre Touren sind illegal – und können teuer werden.

Zuletzt hätten sie es sogar mit einem Quad versucht, sagt Gunter Eder und schüttelt den Kopf. Ein Einheimischer sei es gewesen, mit Motorsäge bewaffnet, um den Trampelpfad freizuschneiden, so der Kreisvorsitzende des Landesbund für Vogelschutz (LBV). Ihm und seiner Kollegin Petra Eisenhut bereitet der zunehmende Massenandrang Sorgen. "An schönen Sonntagen ist das ein einziges Kommen und Gehen", sagen sie und berichten von Mountainbikern, die den Trampelpfad als Cross-Strecke nützen, und sogar von einem Motorradfahrer, der es jüngst bis zur Spitze der Landzunge geschafft hat.

Mittlerweile wird die am Dammweg unweit der Haiminger Au abzweigende Wanderung sogar auf gewerblichen Internetseiten angepriesen. Interessierte können sich für 10 Euro pro Person an Touren beteiligen. Von "verschlungenen Pfaden" und "unberührter Natur" ist online die Rede.

Dabei ist am Innspitz selbst kaum noch etwas unberührt. Vergangenes Jahr hat ein "Wiggerl" aus Taubenbach dort sogar eine massive Sitzgruppe gestiftet, ein metallenes Widmungsschild kündet von der wohl gut gemeinten Tat. Verbrannte Bodenbereiche zeugt von Lagerfeuern. Und auch ein Postkasten samt "Gästebuch" dokumentiert den Andrang. Hunderte Wanderer haben sich schon eingetragen.

Was die meisten von ihnen nicht wissen dürften ist, dass keiner von ihnen am Innspitz etwas zu suchen hat, das Betreten strikt verboten ist. Schließlich ist die Landzunge Teil des Naturschutzgebiets "Vogelfreistätte Salzachmündung" und zugleich Bestandteil des Europareservats Unterer Inn.

− ckl

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