Petting. Es gab in der Vergangenheit schon solche Fälle. „Plötzlich steht ein Obdachloser vor der Türe und wir haben keine Regelung“, führte Bürgermeister Karl Lanzinger den Kollegen im Gemeinderat vor Augen. Denn nach Rechtslage sei jene Kommune für eine Notunterkunft zuständig, in der der Betroffene zuletzt gewohnt hat.
„Eine Gemeinde unserer Größe hat keine Wohnung vorrätig“, gestand der Rathauschef, „darum braucht es eine Satzung.“ Hier hat sich Petting an der Mustersatzung des Gemeindetages orientiert. Man vermeidet damit, dem Betroffenen während seines Aufenthalts ein „Mietobjekt“...