Von Anneliese Caruso
Taching am See. Wenn ein Gebäude oder ein Teil davon ohne vorherige behördliche Genehmigung errichtet wird, ist eine nachträgliche Baugenehmigung erforderlich. Häufig betrifft dies ältere Häuser, bei denen Bauakten unvollständig sind oder Umbauten „auf gut Glück“ vorgenommen wurden – wie etwa Anbauten oder Wintergärten. Wenn es eine genehmigungsfähige Abweichung ist, kann man die Abweichung mit einem neuen Bauantrag offenbar wieder „zurechtbiegen“ – also legalisieren.
Mit einem solchen Fall beschäftigte sich der Gemeinderat Taching am See in seiner jüngsten Sitzung. In...