Der Trostberger Stadtrat (Landkreis Traunstein) beschloss, die Hebesätze für Gemeindesteuern zunächst auf den aktuellen Werten zu belassen und sie ab 1. Januar 2025 in einer Hebesatzsatzung zu regeln. Das bedeutet, dass die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe weiterhin 350 Prozent, die Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 360 Prozent und die Gewerbesteuer 360 Prozent beträgt.