Ende Oktober war in Garching an der Alz (Landkreis Altötting) die Geflügelpest nachgewiesen worden. Die daraufhin erlassenen Schutzmaßnahmen, die auch die Landkreise Traunstein und Mühldorf betroffen hatten, können nun wieder aufgehoben werden.
Nachdem Ende Oktober das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) – allgemein auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt – in einem gänsehaltenden Betrieb in der Gemeinde Garching nachgewiesen worden war, hatten auch die Landratsämter Traunstein und Mühldorf Schutzmaßnahmen angeordnet. Bei den nachfolgenden Untersuchungen in diesen Schutz- und Überwachungszonen wurden in den Geflügelbeständen der betroffenen Landkreise keine weiteren Fälle von Geflügelpest nachgewiesen. Nachdem Mitte November bereits die strengere Schutzzone in eine Überwachungszone eingegliedert werden konnte, konnte nun auch die gesamte Überwachungszone und die darin geltenden Schutzmaßnahmen in den Landkreisen Traunstein und Mühldorf aufgehoben werden.
Keine fremden Personen im Geflügelstall
„Auch wenn es somit im gesamten Landkreis Traunstein keine Aufstallungsanordnung mehr gibt, stellen gerade im Herbst und Winter Wildvögel stets ein Potenzial für den Eintrag der Geflügelpest dar“, warnt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Prävention und Biosicherheit seien deshalb auch weiterhin wichtig, um eine Infektion von Haus- und Nutzgeflügel bereits im Vorfeld bestmöglich zu begegnen. Dazu sollte der Besuch von fremden Personen im Geflügelstall auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Im Stall sollte auch vom Halter nur für diesen Zweck bestimmte Kleidung, insbesondere Stallschuhe, getragen werden. Vor Arbeiten im Stall empfiehlt es sich, die Hände zu waschen.
Futterstellen für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich
Wildvögel sollten von den Haltungen bestmöglich ferngehalten werden, indem ihnen vom Geflügelhalter kein Futter angeboten wird. Die eigenen Tiere dürfen daher nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind. Das Futter und Einstreu sollten vorher auch so aufbewahrt werden, dass keine Verunreinigungen zum Beispiel durch infizierten Vogelkot erfolgen können. Gleiches gilt auch für das Wasser der Tiere – es sollte Leitungswasser verwendet werden, nicht Regen- oder sonstiges Oberflächenwasser.
Artikel kommentieren