Die Misshandlung eines sieben Monate alten Babys erstreckte sich über zumindest drei Zeitpunkte und zehn Handlungen, wie Gutachter feststellten. Ob die Mutter (26) oder der Vater (37) die Verletzungen verursacht hatten – das musste die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein klären. Die Kammer verhängte gegen die Mutter viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe, gegen den Vater zehn Monate Strafe mit fünfjähriger Bewährung.