Chieming. Zweitwohnungsinhaber mit Hauptwohnsitz im Ausland sind in Chieming künftig kurbeitragspflichtig. Eine entsprechende Änderung der Satzung beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig. Anlass war laut Bürgermeister Stefan Reichelt (CSU) eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes, das seit Dezember in dieser neuen Form inkraft ist.
Den neu verfassten ersten Paragrafen zitierte der Bürgermeister: „Personen, die sich zur Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die...