Waging am See. Nach §7 der Geflügelpestverordnung müssen alle Hühner, Truthühner und Pfauen, sowie sämtliches Wassergeflügel gegen die atypische Geflügelpest wiederholt geimpft werden.
Die Impfung erfolgt über das Trinkwasser und wird vom Tierhalter selbst durchgeführt. Der Impfstoff muss den Tieren nach der Abholung unverzüglich über das Trinkwasser verabreicht werden.
Die Ausgabe des Impfstoffs erfolgt bei Tierarzt Erich Bobenstetter, Bahnhofstr. 21, am kommenden Dienstag, 14. Januar, von 9 bis 11 Uhr. Ein geeignetes Gefäß ist...