„Ich bin extrem froh, dass wir die Katzenschutzverordnung haben“, sagt Christian Reiter heute. Die anfängliche Skepsis des Geschäftsleiters der Stadtverwaltung Laufen hat sich nach eineinhalb Jahren komplett ins Gegenteil verkehrt. Die Kleinstadt an der Salzach hat im Februar 2023 bayernweite Aufmerksamkeit erlangt, nachdem sie die erste Katzenschutzverordnung des Freistaats erlassen hatte – auf Initiative der Katzenhilfe Salzachtal.
Als die Tierschützerinnen mit dem Anliegen damals zu ihm gekommen waren, war auch Reiter noch sehr skeptisch – ob das Katzenleid wirklich so schlimm ist, wie geschildert und ob so eine Schutzverordnung irgendetwas bringt, außer bürokratischen Aufwand, Personalressourcen und Kosten für die Kommune. „Heute muss ich zugeben: Ich habe mich in allem getäuscht. Die Katzenschutzverordnung ist kein Papiertiger und kostet uns so gut wie nichts – und sie hilft. Dank der Katzenhilfe Salzachtal wohlgemerkt, ohne sie wären meine anfänglichen Bedenken durchaus berechtigt gewesen und es würde auch nicht gehen. Sie machen im Grunde die ganze Arbeit und wir stellen den rechtlichen Rahmen und leisten Öffentlichkeitsarbeit.“ Die Vereinsmitglieder seien „unwahrscheinlich fleißig, geschult und mit ganzem Herzblut bei der Sache“, lobt Reiter.
Ein Umdenken hin zu einer Schutzverordnung fand bei Reiter statt mit einer von der Katzenhilfe verpassten „Schocktherapie“, erinnert er sich. „Bei einem gemeinsamen Termin hatten die Vereinsvertreter einen Ordner dabei. Mit Fotos der verwahrlosten, zugerichteten, elendig aussehenden Katzen. Ausgelaufene Augen, dicke Abszesse am Maul, offene Wunden. Wer diese Bilder einmal gesehen hat, braucht mir nicht erzählen, dass hier kein Handlungsbedarf besteht. Das ist menschlich und moralisch schlicht nicht vertretbar“, so Reiter.
Also organisierte er ein gemeinsames Treffen mit unter anderem dem Veterinäramt, Vertreter der Stadt und der Katzenhilfe. „Wir kamen zum dem Schluss, dass wir den Schritt zur Katzenschutzordnung gehen möchten, einigten uns demokratisch auf den konkreten Inhalt, ließen das zu Papier bringen und brachten es in den Stadtrat, wo das Ganze zu 100 Prozent vom Gremium unterstützt wurde.“
Die Verordnung, mit der Halter von freilaufenden Katzen verpflichtet werden, ihre Tiere zu kastrieren und zu chippen, trat erst nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist in Kraft. In dieser Zeit kümmerten sich die Stadtverwaltung und die Katzenhilfe um Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Beratungsgespräche.
Der Geschäftsleiter zieht nach nun eineinhalb Jahren eine durchwegs positive Bilanz: „Die Zahl der in Laufen registrierten Katzen ist seit Inkrafttreten der Verordnung deutlich gestiegen, Bürger, die Hilfe brauchten, wie Landwirte, die der Katzenpopulation auf dem Hof nicht mehr her wurden, haben sich gemeldet – und die Katzenhilfe hat dann geholfen, finanziell und bei der Eindämmung.“
Wenn Amtskollegen aus ganz Bayern bei ihm anrufen, um sich nach der Katzenschutzordnung erkundigen, spricht er eine klare Empfehlung aus, aber „es wäre für die Kommunen wesentlich leichter, wenn der Freistaat eine einheitliche, gesetzliche Grundlage schaffen würde, in Form einer Landesverordnung“, ist Reiter überzeugt.
− enz
Artikel kommentieren