Ein 23-jähriger Trostberger hatte einem gesondert verfolgten, mutmaßlichen Dealer einmal seine Postadresse für eine Paketsendung mit drei Kilogramm verschiedener Drogen zur Verfügung gestellt. Das Schöffengericht Traunstein verurteilte ihn am Montag wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten mit dreijähriger Bewährung.