Trostberg
Die Steinsägen-Posse

Verhandlung am Amtsgericht wegen zersägten Pflastersteins: Trostberger zu 1400 Euro Strafe verurteilt

10.01.2023 | Stand 17.09.2023, 5:51 Uhr

Ein glatter Schnitt: Der Pflasterstein auf Höhe der Hauptstraße 25 in Trostberg ist völlig durchtrennt. Ein Bauunternehmer hatte daran die Leistungsfähigkeit seiner Steinsäge demonstriert. −Foto: red

Ein Bauunternehmer, seine Steinsäge und das historische Kopfsteinpflaster der Stadt Trostberg – die Verquickung dieser drei Komponenten hat jetzt zu einer Verhandlung am Amtsgericht Traunstein geführt, die nicht ganz alltäglich sein dürfte. Am Ende wurde der Angeklagte von Richterin Verena Zehetmaier zu einer Strafe von 1400 Euro – 40 Tagessätze zu je 35 Euro – verurteilt: wegen „gemeinschädlicher Sachbeschädigung“. Dieser relativ seltene Straftatbestand liegt vor, wenn es um Gegenstände „für den öffentlichen Nutzen“ geht – etwa auch bei Brunnen oder Parkanlagen.

Aber zurück zur „Causa Pflasterstein“. Am 11. November vergangenen Jahres schaute ein Trostberger gegen 19 Uhr aus seinem Fenster auf die Hauptstraße in Trostberg hinab, wo die montägliche Corona-Demo stattfand. Dabei fiel ihm ein Demonstrant auf, der sich zunächst mit einem anderen Mann unterhielt, dann zu seinem Fahrzeug ging, eine Steinsäge hervorholte und mit dieser kurzerhand einen Pflasterstein der Hauptstraße in Trostberg zerschnitt. Der Zeuge meldete diesen Vorfall der Stadt. Nach Angaben der Stadt zeigte sich der Beschuldigte wenig kooperativ, so dass der Fall vor dem Amtsgericht landete.

Der Angeklagte berief sich in dem Prozess auf ein „Versehen“. Er wollte angeblich die Leistungsfähigkeit einer Steinsäge – eine Maschine, die er als Inhaber eines Baugeschäfts auf seinem Fahrzeug hatte – demonstrieren und einen anderen Stein durchsägen. Den habe er auf den Boden gelegt und den Pflasterstein darunter versehentlich durchsägt, behauptete er.

Das bewahrte ihn nicht vor der Verurteilung durch Richterin Verena Zehetmaier. Er habe damit die Beschädigung des besagten Pflastersteins, der völlig durchtrennt war, zumindest „billigend in Kauf genommen“, hieß es im Urteil.

Ein Mitarbeiter des städtischen Bauamtes, der ebenfalls als Zeuge gehört wurde, erklärte, dass es sich um ein historisches Kopfsteinpflaster handle. Ein begrenzter Vorrat an Ersatzsteinen sei noch vorhanden. Der Aufwand für den Austausch des Pflastersteins, der auf der Straße fest verbaut ist, wurde auf etwa 150 Euro geschätzt. Der reine Marktwert des Steines konnte nicht beziffert werden.

Das Urteil ist noch nicht in Stein gemeißelt beziehungsweise noch nicht rechtskräftig. Ob der Trostberger Bauunternehmer dagegen Berufung einlegen wird, ist noch offen.

− luh