Beratung in der Region
Bis zu 70 Prozent Zuschuss für Heizungsaustausch möglich

Geld vom Staat für energetische Sanierungen – Energieagentur Südostbayern informiert über Fördermodalitäten

04.02.2024 | Stand 04.02.2024, 15:00 Uhr |

Ein Mann bedient eine Luftwärmepumpe, die im Keller eines Wohnhauses steht. Für den Einbau gibt es hohe Zuschüsse. − Foto: dpa

Seit Jahresbeginn ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ in Kraft. Damit sollen Bürgern dabei unterstützt werden, künftig – auch durch die Ausweitung des CO-Emissionshandels auf den Gebäudesektor – deutlich steigende Kosten für fossile Brennstoffe zu vermeiden. Die Energieagentur Südostbayern in Traunstein informiert über die neuen Fördermodalitäten.



Gefördert wird seit dem 1. Januar der Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Weitere energetische Sanierungen werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert. Neu erhältlich ist ein zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.

Antrag muss nicht vor Austausch gestellt werden

Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt und der Förderantrag – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden.

Hintergrund ist, dass die Antragsstellung für einen klimafreundlichen Heizungstausch in 2024 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt wird, nicht wie bisher bei der BAFA - diese Umstellung benötigt noch Zeit, soll aber ab Ende Februar möglich sein. Dies bedeutet: Wer zwischen 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt hat, kann den Förderantrag bei der KfW bis zum 30. November 2024 nachholen.

Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer

Ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen, sowie Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümer ersetzt den früheren Öl- und Gas-Austauschbonus. Zudem gibt es einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von bis zu 40000 Euro pro Jahr. Der Grundfördersatz für energieeffiziente Einzelmaßnahmen beträgt 15 Prozent bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (nicht Heizung) und 30 Prozent für Anlagen zur Wärmeerzeugung. Insgesamt ist die Förderung auf 70 Prozent Investitionskostenzuschuss gedeckelt.

Die fachliche Begleitung des Bauvorhabens durch einen Energieeffizienz-Experten wird weiterhin mit 50 Prozent gefördert. „Sehr attraktiv bleibt die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) – die Erstellung selbst wird mit 80 Prozent Zuschuss gefördert. Wer Maßnahmen wie beispielsweise einen Fenstertausch aus dem iSFP umsetzt, erhält einen Bonus von fünf Prozent und die förderfähigen Kosten der Maßnahme erhöhen sich von 30000 Euro pro Wohneinheit auf 60000 Euro pro Wohneinheit“, so die Energieagentur Südostbayern.

Kostenlose Beratung der Energieagentur

Wer 2023 einen Förderantrag für eine energieeffiziente Sanierungsmaßnahme gestellt hat, hat jetzt die Möglichkeit diesen Antrag zurückzuziehen und direkt einen Antrag nach den neuen Fördermodalitäten stellen. Ob ein neuer Förderantrag sinnvoll ist, komme auf Maßnahme, Fördersatz und Investitionskosten an, da die förderfähigen Kosten seit dem Jahresbeginn auf 30000 Euro pro Maßnahme reduziert wurden. In der kostenlosen und neutralen Energieberatung der Energieagentur Südostbayern könne ein Wechsel des Förderantrags betrachtet werden.

Weitere Informationen und Tipps zu Förderungen, zur Antragsstellung oder energetischem Bauen und Sanieren erhalten die Bürger der Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein in der Energieberatung kostenlos und neutral. Die Energieberatung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Infos und Anmeldung (erforderlich) unter Tel. 0861/58-7039 oder per Email unter info@energieagentur-suedost.bayern.

Beratung in Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land

Die Termine für die Energieberatung (Anmeldung erforderlich) sind im Landkreis Traunstein in Trostberg im Rathaus jeden dritten Donnerstag im Monat von 14.30 bis 17.30 Uhr, in Obing im Rathaus jeden vierten Dienstag im Monat von 14.15 bis 18 Uhr, in der Stadt Traunstein bei der Energieagentur Südostbayern jeden Montag von 13.30 bis 18 Uhr und in Grassau in der Tourist-Info jeden dritten Dienstag im Monat von 14 bis 17 Uhr.

Die Energieberatung im Landkreis Berchtesgadener Land wird in Bad Reichenhall am Landratsamt jeden Donnerstag im Monat von 14.15 bis 18 Uhr angeboten, in Freilassing im Rathaus jeden zweiten Mittwoch im Monat von 14.15 bis 18 Uhr, in Berchtesgaden im Rathaus jeden 3. Mittwoch im Monat von 13.15 bis 17 Uhr sowie in Laufen im Rathaus jeden vierten Donnerstag im Monat von 14.15 bis 18 Uhr.

− red

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