Seeon-Seebruck/Altenmarkt
Wegen Brutzeit: Paddeln auf der Alz bis 30. Juni verboten

01.06.2021 | Stand 01.06.2021, 17:44 Uhr

Die Alz schlängelt sich in einem natürlichen, weitgehend unverbauten Flussbett wie hier bei Truchtlaching durch die Landschaft. −Foto: Landratsamt Traunstein

Wegen der Brutzeit der Wasservögel ist das Befahren der Alz wie jedes Jahr noch bis 30. Juni verboten. Darauf wies das Landratsamt Traunstein in einer Pressemitteilung hin.

Das Obere Alztal erstreckt sich von der Alzbrücke in Seebruck entlang der Alz bis zur Traunmündung in Altenmarkt (Landkreis Traunstein) und schlängelt sich in einem natürlichen, weitgehend unverbauten Flussbett durch naturnahe Landschaft. Wegen der Schönheit und besonderen Bedeutung für Natur und Landschaft ist dieses Gebiet unter Schutz gestellt. Besonders zum Schutz der brütenden Wasservögel – beispielsweise Eisvogel und Zwergtaucher – ist das Befahren der Alz mit allen Wasserfahrzeugen und Schwimmkörpern wie Boote, Kanus, Kajaks, SUP, Luftmatratzen oder Schwimmreifen jedes Jahr bis zum 30. Juni verboten, wie das Landratsamt Traunstein in einer Pressemitteilung schreibt.

In der Zeit ab 1. Juli sollen zum Fahren mit Wasserfahrzeugen nur die ausgeschilderten Einlass- und Ausstiegsstellen genutzt werden. "Bei den sonstigen Uferbereichen handelt es sich größtenteils um geschützte Feuchtwiesen, Schilfflächen und Ufergehölze. Durch Anlanden werden diese beeinträchtigt und die Tierwelt gestört", heißt es in der Pressemitteilung. Und weiter: "Um den besonders wertvollen Lebensraum für die Vogelwelt auf der Schilfinsel nordwestlich von Truchtlaching, dem sogenannten Bifuß, nicht zu gefährden, ist das Betreten der Insel und das Befahren des linken Armes der Alz ganzjährig nicht gestattet."

− red