Ruhpolding/Traunstein
Unter 2G geht’s um 5G

BI lässt Beschränkung für Zuhörer prüfen – Landratsamt und Verwaltungsgericht weisen Beschwerde zurück

23.11.2021 | Stand 21.09.2023, 6:31 Uhr

Im Pressezentrum der Chiemgau Arena arbeiten während des Biathlon-Weltcups Journalisten aus aller Welt. In der Corona-Pandemie wurden die Gemeinderatssitzungen in diesen Raum verlegt, da dort die Abstände besser eingehalten werden können. Die Gemeinde hat dann dort das Hausrecht und auf dieser Basis für alle Sitzungs-Zuhörer bis auf Weiteres die 2G-Regel verhängt, was die "Bürgerinitiative lebenswertes Ruhpolding 5G-frei" juristisch prüfen ließ. −Fotos: Gemeinde Ruhpolding/Robert Seifert

Rund um die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards rumort es schon seit längerem in der Gemeinde Ruhpolding. In der Biathlon-Metropole hat sich die "Bürgerinitiative lebenswertes Ruhpolding 5G-frei" gegründet, die nun jüngst bei der Gemeinde einen Antrag gestellt hat, dass die Bürger auf der Basis des bayerischen Umweltinformationsgesetzes "aktiv und systematisch" zu Mobilfunk und elektromagnetischen Feldern informiert werden. In der Sitzung am Dienstag ab 18 Uhr im Pressezentrum der Chiemgau-Arena soll sich der Gemeinderat mit dem Antrag beschäftigen. Weil Bürgermeister Justus Pfeifer (CSU) für die Besucher bei Sitzungen der Gemeindegremien die 2G-Regel verhängt hat, sehen die Vertreter der Initiative allerdings einen Teil der Bürger zu Unrecht ausgesperrt.

Dies geht so weit, dass Lothar Löchter, der Sprecher der Bürgerinitiative, eine Kommunalaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt Traunstein eingelegt hat. Zwar stiegen die Corona-Infektionszahlen, und alle Bürger seien aufgerufen, vorsichtig zu sein und sich angemessen zu verhalten, gesteht Löchter ein. Pfeifer übertreibe jedoch und lege eigene Corona-Regeln fest: "Innerhalb einer Woche hebt er die Zugangsbedingungen zu den Gemeinderats- und Ausschusssitzungen von 3G über 3G-plus auf 2G an. Damit schließt er einen Teil der Bürger, die Nichtgeimpften, von den öffentlichen Sitzungen aus." Die Teilnahme an solchen Sitzungen sei aber ein wesentliches Demokratieprinzip und tragender Grundsatz des Kommunalrechts und dürfe nicht willkürlich eingeschränkt werden. Maßnahmen der Gemeinde müssten verhältnismäßig sein, und wenn geeignete andere Schutzmaßnahmen getroffen werden könnten, dürfe der Bürgermeister Nichtgeimpften den Zugang nicht verwehren. "Er darf vor allem keine höheren Anforderungen stellen als der Gesetzgeber", steht für Löchter fest.

Was ihm besonders sauer aufstößt: "Die Mitglieder des Gemeinderats dürfen weiter nach der 3G-Regel und sogar mit Selbsttest unter Aufsicht in die Gemeinderatssitzung." Das sei eine um drei Stufen niedrigere Anforderung als bei den Normalbürgern. Der BI-Vertreter spricht von einer "Zweiklassengesellschaft" und hat die Kommunalaufsichtsbeschwerde eingereicht, um die Maßnahmen des Bürgermeisters überprüfen zu lassen. Insbesondere gehe es darum, einen ungehinderten Zugang zur heutigen Gemeinderatssitzung zu erreichen. Weitere wichtige Themen der Sitzung sind die Wortmeldungen aus der Bürgerversammlung, die Sanierung des Ortszentrums und die Tourismusbilanz samt Jahresabschluss der Ruhpolding Tourismus GmbH.

Pfeifer hatte gegenüber Löchter darauf verwiesen, dass sich die Gemeinde an die geltenden Vorgaben für die Gastronomie anpasse. Grundlage für diese Entscheidung seien die steigenden Infektionszahlen im Landkreis sowie das während der Gemeinderatssitzung geltende Hausrecht der Gemeinde. Die Auskunft aus dem Landratsamt auf eine Anfrage der Heimatzeitung war eindeutig: Man werde die Beschwerde zurückweisen. Letztlich werde aber das Verwaltungsgericht München die endgültige Entscheidung treffen, da Löchter dort einen gleichlautenden Eilantrag gestellt hat. Das Gericht habe den Antrag abgelehnt, teilte Pfeifer am Montagabend mit.

Für die Sitzungen der Kreisgremien gilt übrigens die 3G-Regel. Hier darf man sogar mit einem negativen Schnelltest unter Aufsicht teilnehmen, akzeptiert werden auch aktuelle negative Ergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes. Das gilt beispielsweise für die Sitzung des Kreisverkehrsausschusses am Donnerstag, 25. November, ab 9 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes. Dabei geht es um die Grundlagenstudie für einen Verkehrsverbund der Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land, die Einführung eines E-Tickets in der "Wohin-Du-Willst"-App, die Weiterführung der coronabedingten Verstärkerbusse zu Jahresbeginn 2022 sowie den Sachstand bei der Nahverkehrsplanung.