Die Gleichstellungsgebühr für Grabnutzungsberechtigte erhitzt derzeit die Gemüter in Trostberg. Im Dezember war per Stadtratsbeschluss die veränderte Satzung mit neuen Preisen verabschiedet worden. Knackpunkt: Die Grabnutzungsgebühr und die Friedhofsunterhaltsgebühr wurden zu einer einheitlichen Grabnutzungsgebühr zusammengefasst. "Weil ein gleiches Produkt nicht unterschiedlich vermarktet werden darf, musste der Unterschied ausgeglichen werden", erklärt Alois Kellner, Leiter des Bürgerbüros. Betroffen sind 570 Urnengräber und 1440 Erdgräber. Die Bescheide über eine einmalige Gleichstellungsgebühr zur gebührenrechtlichen Gleichstellung der Grabnutzungsberechtigten wurden sukzessive versandt.
Auch in den sozialen Medien kocht das Thema hoch. Von "sportlichen Gebührenbescheiden", "mehr Geld für weniger Gegenleistung" und "Verwahrlosung auf dem Trostberger Friedhof" ist die Rede. Kellner berichtet, dass in der Stadtverwaltung täglich viele enttäuschte oder verärgerte Bürger anrufen. "Wir bemühen uns, die Sachlage zu erklären", so Kellner weiter.