In JVA Bernau
Nach Tötung von Mithäftling: 28-Jähriger muss in die Psychiatrie

11.06.2021 | Stand 21.09.2023, 5:46 Uhr
Monika Kretzmer-Diepold

Gegen einen schuldunfähigen 28-Jährigen aus Mali ordnete das Schwurgericht Traunstein am Freitag die zeitlich unbegrenzte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

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Er hatte seinen 30-jährigen Mithäftling in einer Zweimannzelle in der Justizvollzugsanstalt Bernau mit einem gefährlichen Unterarmhebelgriff unrettbar verletzt. Das Opfer starb einen Tag später im Klinikum Rosenheim. Das Gericht gelangte im Urteil zu einem "Totschlag", für den der psychisch kranke Täter nicht bestraft werden könne.

Der 28-Jährige hatte sich erst wenige Tage vor dem Gewaltverbrechen von der JVA Straubing in das Gefängnis in Bernau verlegen lassen. Er musste eine Freiheitsstrafe des Landgerichts Traunstein von siebeneinhalb Jahren wegen versuchten Mords am 15. August 2014 an einer ehrenamtlichen Asylbetreuerin in Wasserburg zu verbüßen. Stiche in den Bauch, in den Hals und den Oberarm hatten die 22-Jährige lebensgefährlich verletzt.

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