Sollen Menschen mit Behinderung, die in einer speziell für sie konzipierten Werkstatt arbeiten, den gesetzlichen Mindestlohn erhalten?
Ja, finden die Grünen im Europaparlament und im Bayerischen Landtag. Die EU-Abgeordnete Katrin Langensiepen hat eine entsprechende Initiative gestartet. Die stößt auf wenig Begeisterung beim oberbayerischen Bezirkstagspräsident Josef Mederer sowie Jens Maceiczyk, Geschäftsführer der Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten GmbH in Traunreut. "Wenn man alle Mittel, die in die Werkstätten fließen, zusammennimmt, kommt man dem Mindestlohn relativ nahe", so Mederer.
Mit 300.000 Beschäftigten ist Deutschland Spitzenreiter des Systems der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Maximal ein Prozent der dort Beschäftigten schafft aber den Übergang zum ersten Arbeitsmarkt. Der Durchschnittslohn in den Werkstätten liegt bei 155 Euro im Monat – weniger als zehn Prozent des gesetzlichen Mindestlohns, der für eine Vollzeitstelle bei 1584 Euro im Monat liegt.