Seebruck/Truchtlaching/Altenmarkt
Disziplinierte Freizeit-Kapitäne: Bei Kontrollaktion von 500 Alz-Befahrern nur zwei angezeigt

12.07.2022 | Stand 21.09.2023, 0:31 Uhr

Seit 1. Juli wieder eines der gefragtesten Freiluftvergnügen im Chiemgau: Mit Schlauchboot, Kanu oder SUP auf der Alz zwischen Seebruck und Altenmarkt paddeln. −Fotos: red/Thois

Seit Anfang Juli ist das Befahren der Alz zwischen Seebruck und Altenmarkt wieder gestattet. Wie schon im Vorjahr, hat die Trostberger Polizei zum Saisonstart eine Kontrollaktion durchgeführt – und am Dienstag in einer Presseaussendung das insgesamt disziplinierte Verhalten der zahlreichen Freizeitkapitäne gelobt.

An zwei Tagen – Samstag, 2., und Sonntag, 3. Juli – war ein großes Aufgebot an Kontrollkräften entlang des Chiemsee-Abflusses im Einsatz. Unterstützt wurden die Beamten der PI Trostberg und der Polizeistation Traunreut durch Beschäftigte der Gemeinde Seeon-Seebruck, die Wasserschutzpolizei Prien, die mit Booten auf der Alz unterwegs war, der Reiterstaffel der Zentralen Einsatzdienste Rosenheim entlang des Ufers, die Fischereiaufseher des Anglerbundes Chiemsee und die Naturschutzwacht.

Hintergrund ist laut Polizei das gestiegene Beschwerdeaufkommen der vergangenen Jahre. Laute Partymusik auf den Schlauchbooten, Bierflaschen in der Alz, Verschmutzungen der Uferbereiche und Verkehrschaos an den Ein- und Ausstiegsstellen in Seebruck und Truchtlaching hätten immer mehr für Unmut bei den Anwohnern und Naturschützern gesorgt.

"Leider wissen hauptsächlich die jungen Erwachsenen nicht, dass es sich beim oberen Alztal um ein Naturschutzgebiet und somit den Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen handelt", schreibt Einsatzleiterin Julia Kronawitter. Die Bootsfahrer seien diesbezüglich sensibilisiert und gebeten worden, ihren Müll wieder mitzunehmen, die Musikboxen nicht zu laut aufzudrehen und sich an die zulässigen Routen zu halten.

Die Prävention habe im Vordergrund gestanden, so Kronawitter. Denn vielen sei auch nicht klar, dass auf der Alz die Bayerische Schifffahrtsverordnung gilt. Konkret heiße das unter anderem, dass auf jedem Boot ein Verantwortlicher bestimmt werden muss, für den eine 0,5-Promille-Grenze gilt. Auch gebe es für selbst gebaute Floße bestimmte Regeln, etwa eine Genehmigungspflicht ab einer Größe von sechs Quadratmetern.

Insgesamt zieht die Einsatzleiterin eine durchaus positive Bilanz. Im Kontrollzeitraum wurden demnach etwa 500 Alz-Befahrer gezählt, die in Seebruck mit ihren Schlauchbooten oder Schwimmtieren abgelegt haben. Auch am Strandbad in Truchtlaching sowie an der vor den Wasserfällen finalen Ausstiegsstelle in der Laufenau bei Altenmarkt hatten die Kontrolleure ein Auge auf die Bootsfahrer. "Über beide Tage hinweg wurden lediglich zwei Verstöße nach der Verordnung ,Landschaftsschutzgebiet Oberes Alztal‘ zur Anzeige gebracht", resümiert Julia Kronawitter. In einem Fall seien die Schilder missachtet und der streng geschützte linke Arm des Bifußes bei Ischl befahren, im zweiten Fall auf einem Schlauchboot gegrillt worden. Vier Bootsfahrer forderte die Wasserschutzpolizei auf, die Lautsprecherboxen leiser zu drehen.

Wegen Parkverstößen musste man vier Verkehrsteilnehmer mündlich und drei zahlungspflichtig verwarnen. Außerdem wies die Naturschutzwacht acht Personen darauf hin, dass das Betreten des Schilfbereiches verboten ist.

"Wir bittet die Alz-Befahrer weiterhin, sich vor Fahrtantritt über die geltenden Regeln zu informieren und die Schilder vor Ort zu beachten", lautet der Appell der Polizei.

Alle Infos und Regeln zum Befahren der Alz findet man im Internet unter www.seeon-seebruck.de/alz-erlebnis.