Wäre das Ergebnis eines zweiten Verkehrsgutachtens früher bekannt gewesen, wäre ein 27-Jähriger aus Ampfing wegen eines Verkehrsunfalls unter Alkohol mit einem Schwerverletzten im Juli 2022 nicht vor dem Schwurgericht Traunstein gelandet, sondern vor dem Amtsgericht Mühldorf. Letztlich verhängte das Gericht wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und fahrlässiger Körperverletzung – wie vom Staatsanwalt beantragt – eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 60 Euro, die nicht mehr vollstreckt werden muss. Die 5400 Euro sind durch die erlittene Untersuchungshaft erledigt. Die Verteidiger wollten überhaupt keine Strafe.