Weitere Schutzmaßnahmen
Geflügelpest bei Wildvogel in Straubing-Bogen nachgewiesen

25.02.2021 | Stand 21.09.2023, 0:56 Uhr

−Symbolbild: dpa

Im Landkreis Straubing-Bogen ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt worden. Das teilte das Landratsamt am Donnerstag mit.

Bei einem Wildvogel (einer Graugans) sei das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen worden. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb im gesamten Landkreis weitere Schutzmaßnahmen angeordnet. "Eine Ansteckung des Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht bekannt geworden", weist das Landratsamt hin.

Allgemeinverfügung erlassen

Das Landratsamt Straubing-Bogen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung tritt sofort in Kraft und gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Privatpersonen, die Geflügel halten. Insbesondere wurde im Gebiet des Landkreises Straubing-Bogen eine allgemeine Stallpflicht erlassen. Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Das Landratsamt Straubing-Bogen bittet Bürger, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundortes zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.

− pnp