Kein Freitesten mehr
Bayern ändert Quarantäne-Regeln für Schüler und Kontaktpersonen

27.02.2021 | Stand 22.09.2023, 3:33 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Die Bayerische Staatsregierung hat die Quarantäne-Regelung für Kontaktpersonen der Kategorie 1 geändert. Auch für Schulen gelten andere Vorgaben.

Wie aus der bereits am 25. Februar neu gefassten Allgemeinverfügung hervorgeht, können sich Kontaktpersonen der Kategorie 1 künftig nicht mehr nach zehn Tagen freitesten.



"Bei Kontaktpersonen der Kategorie 1 endet die häusliche Quarantäne, wenn der enge Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall mindestens 14 Tage zurückliegt, während der Isolation keine für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind und eine frühestens 14 Tage nach dem letzten engen Kontakt durchgeführte Testung ein negatives Ergebnis zeigt", heißt es in der aktuellen Allgemeinverfügung. Das bedeutet auch: Die Quarantäne endet erst mit einem negativen Testergebnis.

300 Kontaktpersonen im Raum Straubing müssen informiert werden

"Bemerkenswert" seien die Änderungen, heißt es dazu am Nachmittag etwa in einer Mitteilung aus dem Landratsamt Straubing-Bogen, in der die Änderung bestätigt wird. Weil die Regelung auch rückwirkend gilt, müssen dort rund 300 Kontaktpersonen der ersten Kategorie vom Gesundheitsamt über ihre verlängerte Quarantäne informiert werden.

Für positiv Getestete bleibt die Regelung dagegen gleich - außer es wird eine Mutation nachgewiesen. Dann wird die häusliche Isolation auch hier frühestens nach 14 Tagen mit einem Test beendet.

Neue Regelung auch für Schulen

Eine Neuerung gibt es auch bei den Schulen. Hier müssen bei einem positiven Fall nicht mehr zwangsläufig alle Schüler in Quarantäne. "Es gibt keine kohortenisolierten Schüler mehr", lautet dazu die fachgerechte Formulierung aus dem Landratsamt Straubing-Bogen. So soll das Gesundheitsamt vor Ort immer individuell entscheiden. Wie ein Sprecher des Landkreises auf PNP-Nachfrage mitteilte, hänge diese von mehreren Faktoren - etwa Abstand oder Lüftungsverhalten - ab. Sollte ein Schüler allerdings in Quarantäne müssen, kann auch dieser sich nicht mehr freitesten. Bislang war dies bei Symptomfreiheit nach fünf Tagen möglich.

Änderung erneut kaum kommuniziert

Wie schon bei der Neuerung zu den Pflichttests für Pendler hat das Ministerium die Änderungen auch dieses Mal - vorsichtig formuliert - zurückhaltend an die Öffentlichkeit kommuniziert. Eine Anfrage blieb - mit Verweis auf die Fachstellen - bis zum Abend unbeantwortet. Auch die Antwort, warum diese durchaus einschneidende Veränderung nur halbherzig öffentlich kommuniziert wurde, blieb das Gesundheitsministerium auf PNP-Nachfrage bis zum Freitagabend zunächst schuldig.