Von einem Verstoß gegen das Cannabiskonsumgesetz berichtet die Polizei Simbach in einer Pressemitteilung.
Im Rahmen einer Streifenfahrt entdeckten Beamte der Inspektion am Mittwoch gegen 15.15 Uhr eine Cannabis-Pflanze, die über einen Sichtschutzzaun gewachsen war. Laut Gesetzeslage darf jede volljährige Person drei Marihuana-Pflanzen anbauen. Jedoch muss gewährleistet sein, dass niemand anderer Zugriff auf die Pflanzen hat. – was hier allerdings nicht der Fall war. Der Zugriff Dritter war somit eindeutig vorhanden. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, so die Polizei.
Nachdem der Eigentümer mit der Sachlage konfrontiert worden war, wurden weitere drei Cannabis-Pflanzen im Garten festgestellt. Er war also im Besitz von vier Pflanzen, obwohl er nur drei hätte anbauen dürfen. Dies stellt eine Straftat dar. Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen ihn ein.
− red
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