Groß war das Interesse an der Veranstaltung des Frauenbundes in Kasten. Die 2. Vorsitzende Julia Hauslbauer konnte dazu den Fachanwalt für Erbrecht, Ralf Nieke aus Pocking, als Referenten gewinnen. In seinem Vortrag ging es um richtiges Erben und Vererben.
Bis zu 400 Milliarden Euro werden jedes Jahr in Deutschland vererbt. Es gibt ca. 1 Million Todesfälle pro Jahr und leider haben nur etwa 30 Prozent ein Testament verfasst, so Nieke. Der Rechtsanwalt ging auf zehn Fehler ein, die vermieden werden sollten. Der größte Fehler sei es, kein Testament errichtet zu haben. Es trete dann die gesetzliche Erbfolge ein und dies führe oft zu unerwünschten Ergebnissen.
Wichtige Tipps zum Thema Testament
Formvorschriften müssten beachtet werden: Das Testament muss eigenhändig geschrieben, unterschrieben und mit Ort und Datum versehen werden. Der richtige Zeitpunkt darf nicht verpasst werden. Bei fortschreitender Demenz könne die erkrankte Person testierunfähig sein und das Testament sei ungültig. Eine schlechte Idee sei es, das Erbe als Erziehungsmaßnahme einzusetzen. Es bewirke das Gegenteil. Der Verstorbene bleibe in schlechter Erinnerung.
Unklare und widersprüchliche Formulierungen rufen die meisten Erbstreitigkeiten hervor. Es sei immer wichtig, einen Haupterben zu bestimmen. Auch solle immer ein Ersatzerbe angegeben werden, falls der Erbe vor dem Erblasser verstirbt. Erbengemeinschaften vermeiden, laute die Devise, denn wenn in dieser Zwangsgemeinschaft unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen, sei der Streit vorprogrammiert.
Übersehen werden dürfen auch nicht die Pflichtteilsansprüche des enterbten Ehegatten oder der enterbten Kinder. Ein weiterer großer Fehler sei es, einen falschen Aufbewahrungsort zu wählen. Denn das beste Testament sei nichts wert, wenn es nach dem Tod nicht oder zu spät gefunden werde. Am sichersten sei es, das Testament beim Nachlassgericht gegen eine geringe Gebühr zu hinterlegen und sich den fachlichen Rat eines Rechtsanwalts oder eines Notars einzuholen.
Hinweise zu Vorsorgevollmachten
Nach einer kleinen Pause ging Nieke auf das wichtige Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung ein. „Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass jemand ganz Bestimmter sich um Ihre wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können“, so Nieke. Solche Fälle können ein Unfall oder schleichende Krankheiten sein. „Wer hier nicht vorsorgt, riskiert, dass eine fremde Betreuungsperson vom Gericht bestellt wird. Weder Ehepartner noch Kinder können dies automatisch“, erläuterte der Rechtsanwalt.
Mit der Patientenverfügung können Wünsche in Bezug auf schwere Erkrankungen sowie den Sterbeprozess festgelegt werden. Er wies auf die Möglichkeit, die Vollmachten bei der Bundesnotarkammer im zentralen Vorsorgeregister aufnehmen zu lassen. Vorsorgemappen liegen im Foyer des Rathauses auf.
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