Eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagesätzen – insgesamt 2150 Euro – hat sich ein 60-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis Rottal-Inn „eingefangen“, weil er beim Besuch einer Tankstelle den Mund zu weit aufgerissen hatte. Seine Äußerungen erfüllten, so hatte es das Gericht bereits in einem Strafbefehl festgestellt, den Tatbestand der Volksverhetzung.